A wie Ausführung
Bis auf kleinere Säuberungsarbeiten bleibt das Dach das Arbeitsgebiet des Fachmanns. Das gilt nicht nur für eine umfassende Dachsanierung mit Neueindeckung. Auch Reparaturen oder Wartungsarbeiten sollten qualifizierten Fachbetrieben überlassen bleiben. Die unsachgemäße Ausführung von Dacharbeiten kann schwere Sach-, aber durchaus auch Personenschäden nach sich ziehen.
D wie Dachbeschichtung
Eine Dachbeschichtung soll nicht nur frische Farbe und neuen Glanz aufs Dach bringen, sondern dank Nanoteilchen auch Schutz vor Algen, Flechten, Moos und Schmutz bieten - angeblich. Tatsächlich kann eine Beschichtung schnell in einem Flickenteppich auf dem Dach enden, da schon minimale Bewegungen der Dacheindeckung (wie bei Stürmen) feine Haarrisse in der Beschichtung verursachen können. Bei Frost führt eindringende Feuchtigkeit dann zu unschönen Abplatzungen.
E wie Entwässerung
Je steiler die Dachneigung und je größer die Niederschlagsmengen sind, desto mehr Wasser muss durch Dachrinnen und Fallrohre geschleust werden. Das Entwässerungssystem muss so gestaltet werden, dass auch große Regenmengen in kürzester Zeit zuverlässig abgeführt werden können. Werden bei der Planung und Montage nicht die richtigen Dimensionen gewählt, sind Feuchtigkeitsschäden vorprogrammiert.
F wie Flachdach
Bei Flachdächern ist besondere Sorgfalt geboten, damit das Wasser stets ungehindert abfließen kann und nicht auf dem Flachdach steht oder an den Seiten überläuft. Sonst dringt es früher oder später in die Dachkonstruktion ein oder durchfeuchtet die Fassade und das darunter liegende Mauerwerk. Der ungehinderte Wasserlauf muss gerade in der feuchten Jahreszeit immer gewährleistet sein.
R wie Reinigung
Zweimal im Jahr ist eine gründliche Reinigung angesagt, um das Dach samt Dachrinne von Schmutz, Blättern und Moos zu befreien. Das dient nicht nur der Kosmetik, sondern verhindert schlimme Schäden. Staunässe durch Laub oder Wasser, das in Moos gespeichert ist, kann bei Frost die Dachpfannen oder verstopfte Regenrinnen und Fallrohre sprengen. Das Dach wird an dieser Stelle undicht und Schäden durch eindringende Feuchtigkeit sind die Folge.
S wie Solaranlagen
Solaranlagen sind aufgrund ihrer exponierten Lage stark dem Wetter ausgesetzt. Gemäß den Fachregeln sind sie als Dacheindeckungen anzusehen. Deshalb sind Qualität und eine fachgerechte Installation oberstes Gebot. Außerdem müssen auch hier die Fachregeln für die Windsogsicherung erfüllt werden.
U wie Unterdach
Das Unterdach ist eine Zusatzmaßnahme, die der Regensicherheit des Daches dient. Es bildet eine zweite, wasserführende Schicht unterhalb der Dacheindeckung. Ein Unterdach beugt Feuchtigkeitsschäden vor. Denn besonders wenn starker Niederschlag von hohen Windgeschwindigkeiten begleitet wird, droht Regeneintrieb. Solche Zusatzmaßnahmen unter der eigentlichen Eindeckung sind Pflicht, wenn die Mindestdachneigung von 22 Grad unterschritten wird.
W wie Windsogsicherung
Bei der Dachsanierung müssen genauso wie bei der Neueindeckung die seit dem 01. März 2012 geltenden Fachregeln für die Windsogsicherung erfüllt werden. Grundlage dafür, in welchem Umfang Maßnahmen zu Windsogsicherung erforderlich sind, sind die Daten im Windatlas für Deutschland.
Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragen, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist dazu Folgendes zu lesen: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von Maßnahmen am Haus oder an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) stehen Ihnen pro Jahr förderbare Kosten ...
Antwort lesen »Ob hier eine Dampfbremse erforderlich ist, hängt davon ab, welche Räumlichkeiten sich über der Decke befinden. Sind dort beheizte Räume, ...
Antwort lesen »Wir empfehlen, hier zunächst einen Fachhandwerker oder einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser prüft das Problem und stellt die ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung der Heizung und Sie haben diese nicht vor Maßnahmenbeginn beantragt, können Sie nachträglich nur einen ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort