A wie Ausführung
Bis auf kleinere Säuberungsarbeiten bleibt das Dach das Arbeitsgebiet des Fachmanns. Das gilt nicht nur für eine umfassende Dachsanierung mit Neueindeckung. Auch Reparaturen oder Wartungsarbeiten sollten qualifizierten Fachbetrieben überlassen bleiben. Die unsachgemäße Ausführung von Dacharbeiten kann schwere Sach-, aber durchaus auch Personenschäden nach sich ziehen.
D wie Dachbeschichtung
Eine Dachbeschichtung soll nicht nur frische Farbe und neuen Glanz aufs Dach bringen, sondern dank Nanoteilchen auch Schutz vor Algen, Flechten, Moos und Schmutz bieten - angeblich. Tatsächlich kann eine Beschichtung schnell in einem Flickenteppich auf dem Dach enden, da schon minimale Bewegungen der Dacheindeckung (wie bei Stürmen) feine Haarrisse in der Beschichtung verursachen können. Bei Frost führt eindringende Feuchtigkeit dann zu unschönen Abplatzungen.
E wie Entwässerung
Je steiler die Dachneigung und je größer die Niederschlagsmengen sind, desto mehr Wasser muss durch Dachrinnen und Fallrohre geschleust werden. Das Entwässerungssystem muss so gestaltet werden, dass auch große Regenmengen in kürzester Zeit zuverlässig abgeführt werden können. Werden bei der Planung und Montage nicht die richtigen Dimensionen gewählt, sind Feuchtigkeitsschäden vorprogrammiert.
F wie Flachdach
Bei Flachdächern ist besondere Sorgfalt geboten, damit das Wasser stets ungehindert abfließen kann und nicht auf dem Flachdach steht oder an den Seiten überläuft. Sonst dringt es früher oder später in die Dachkonstruktion ein oder durchfeuchtet die Fassade und das darunter liegende Mauerwerk. Der ungehinderte Wasserlauf muss gerade in der feuchten Jahreszeit immer gewährleistet sein.
R wie Reinigung
Zweimal im Jahr ist eine gründliche Reinigung angesagt, um das Dach samt Dachrinne von Schmutz, Blättern und Moos zu befreien. Das dient nicht nur der Kosmetik, sondern verhindert schlimme Schäden. Staunässe durch Laub oder Wasser, das in Moos gespeichert ist, kann bei Frost die Dachpfannen oder verstopfte Regenrinnen und Fallrohre sprengen. Das Dach wird an dieser Stelle undicht und Schäden durch eindringende Feuchtigkeit sind die Folge.
S wie Solaranlagen
Solaranlagen sind aufgrund ihrer exponierten Lage stark dem Wetter ausgesetzt. Gemäß den Fachregeln sind sie als Dacheindeckungen anzusehen. Deshalb sind Qualität und eine fachgerechte Installation oberstes Gebot. Außerdem müssen auch hier die Fachregeln für die Windsogsicherung erfüllt werden.
U wie Unterdach
Das Unterdach ist eine Zusatzmaßnahme, die der Regensicherheit des Daches dient. Es bildet eine zweite, wasserführende Schicht unterhalb der Dacheindeckung. Ein Unterdach beugt Feuchtigkeitsschäden vor. Denn besonders wenn starker Niederschlag von hohen Windgeschwindigkeiten begleitet wird, droht Regeneintrieb. Solche Zusatzmaßnahmen unter der eigentlichen Eindeckung sind Pflicht, wenn die Mindestdachneigung von 22 Grad unterschritten wird.
W wie Windsogsicherung
Bei der Dachsanierung müssen genauso wie bei der Neueindeckung die seit dem 01. März 2012 geltenden Fachregeln für die Windsogsicherung erfüllt werden. Grundlage dafür, in welchem Umfang Maßnahmen zu Windsogsicherung erforderlich sind, sind die Daten im Windatlas für Deutschland.
Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
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