Ein Flachdach kann bei einem extremen Starkregen an die Grenzen der Statik kommen, wenn die Notentwässerung nicht vorhanden oder nicht fachgerecht ausgeführt ist: Schon eine Niederschlagsmenge von 80 Millimetern führt zu einer zusätzlichen Belastung von 80 Kilogramm pro Quadratmeter Dachfläche, wenn sie nicht abgeführt wird. Bei der Dachfläche einer klassischen Doppelgarage würden damit fast dreieinhalb Tonnen zusätzliches Gewicht auf dem Dach lasten.
Notenwässerung für Flachdach und Gründach zwingend vorgeschrieben
Für Flachdächer und für Dächer mit Dachbegrünung ist daher eine Notentwässerung zwingend vorgeschrieben. Solche Notüberläufe können zum Beispiel entsprechende Durchdringungen der umlaufenden Attika oder Rohrsysteme sein. Allerdings müssen diese Notabläufe als eigenständige Systeme ausgeführt sein und dürfen nicht an vorhandene Entwässerungssysteme angeschlossen werden.
Die Dimensionierung der Notentwässerung berechnet der Dachdecker-Fachbetrieb nach DIN EN 12056-3. Dabei muss die Entwässerungskapazität so bemessen werden, dass die am Gebäudestandort zu erwartende Jahrhundertregenmenge für einen Zeitraum von mindestens fünf Minuten abgeleitet werden kann.
Nur richtig dimensionierte Dachentwässerung bietet Schutz
Nur fachgerecht dimensionierte Entwässerungssysteme und eine regelmäßige jährliche Kontrolle - zum Beispiel im Rahmen einer Dachwartung - bieten eine ausreichende Sicherheit vor überfluteten Dächern und folgenden Bauschäden. Das gilt übrigens nicht nur für Flachdach und Gründach, sondern auch beim Steildach! Nur die richtige Dimensionierung der Entwässerungssysteme bietet Sicherheit. Je steiler und je größer die zu entwässernde Dachfläche ist, desto höhere Niederschlagsmengen erreichen Dachrinne und Fallrohre. Verstopfte oder zu klein dimensionierte Regenrinnen und Fallrohre begünstigen einen unkontrollierten Wasserablauf - das kann zu erheblichen Schäden in angrenzenden Bauteilen wie dem Mauerwerk führen.
Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
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Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
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Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
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Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
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