Die nachträgliche Dachdämmung kann von innen oder außen erfolgen. Alle Dämmvarianten - ob auf, zwischen oder unter den Sparren - tragen zu einem angenehmeren Klima im Haus bei und minimieren so den Energiebedarf. Im Sommer verhindert die Dachdämmung, dass zu viel Hitze ins Haus dringt, im Winter hindert sie die Heizwärme daran, über das Dach zu entschwinden.
Je nach Zustand des Daches, also der Dacheindeckung und - falls vorhanden - einer alten Dämmung, sowie den Ausbau-Plänen der Eigentümer kommt eine Aufsparrendämmung, eine Zwischensparrendämmung oder eine Untersparrendämmung in Betracht. Darüber hinaus lassen sich die verschiedenen Möglichkeiten kombinieren. Ein Überblick.
Dachdämmung von außen: Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung oder Kombination beider Varianten
Die Dachdämmung von außen kann als Aufsparrendämmung oder Zwischensparrendämmung realisiert werden. Beide Varianten bieten sich an, wenn ohnehin eine Dachsanierung ansteht, weil das Dach alt ist, geschädigt wurde oder aus optischen Gründen neu eingedeckt werden soll. Auch bei einem ausgebauten und bewohnten Dachgeschoss bietet sich diese Variante an. Im Zuge dieser Dachsanierung kann dann die neue Dämmung in das Dach eingebracht werden. Während bei der Zwischensparrendämmung der Dämmstoff von außen zwischen die Sparren eingebracht wird, wird die Aufsparrendämmung vollflächig auf dem Dach verlegt. Dann folgt die Neueindeckung. Besonders gute Ergebnisse lassen sich mit einer Kombination aus beiden Varianten erzielen.
Dachdämmung von innen: Zwischensparrendämmung, Untersparrendämmung - Eigenleistung senkt die Kosten
Alternativ kann das Dach von innen gedämmt werden. Auch hier kommt eine Zwischensparrendämmung infrage, nur dass die Dämmung dann im Inneren des Hauses - also vom Dachboden aus - erfolgt.
Untersparrendämmung reduziert Wärmebrücken
Zur Dachdämmung von innen gehört auch die Untersparrendämmung.
Eine dünne Untersparrendämmung ist dennoch oft die perfekte Ergänzung zu einer Zwischensparrendämmung. Fällt nämlich der Platz zwischen den Sparren zu gering für eine ausreichende Dämmung aus, kann mit der zusätzlichen Dämmschicht der gewünschte Wärmeschutz für das Dach erreicht werden.
--> Wichtig zu wissen: Egal ob eine Dämmung von außen oder innen geplant ist - Eigentümer:innen sollten vorher unbedingt prüfen, welche gesetzlichen Anforderungen an die Dachdämmung bestehen und ob eine Förderung für die Dachdämmung möglich ist!
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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