Spätestens, wenn sich in einem Altbau mit Flachdach dunkle Flecken an der Decke oder den Wänden bemerkbar machen, ist eine Sanierung fällig. Dann sollte neben der Abdichtung auch die Dämmung auf den neuesten Stand gebracht werden. Denn Flachdächer aus den Sechzigern und Siebzigern entsprechen in der Regel nicht den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024). Die Bewohner:innen bekommen das am eigenen Leib zu spüren - im Winter geht Wärme verloren, im Sommer dringt Hitze ins Haus.
Mit neuer Dämmung vom Flachdach zum Plusdach
Auch bei einem noch intakten Flachdach kann sich eine zusätzliche Dämmung lohnen, den Wärmeschutz deutlich verbessern und die Lebensdauer des Daches verlängern. Ein Flachdach ist entweder als Kaltdach (belüftetes Flachdach) oder als Warmdach (unbelüftetes Flachdach) ausgeführt. Als Sonderform des Warmdachs gibt es noch das so genannte Umkehrdach, bei dem die Dämmung oben auf der Dachabdichtung aufliegt - eine gute Lösung auch für die Flachdachsanierung!
Begrenzt wird die Dämmdicke vor allem durch Einbauten wie Lichtkuppeln. Doch dank moderner Hochleistungsdämmstoffe lässt sich auch bei geringen Stärken ein guter Wärmeschutz erzielen. Für die Flachdachdämmung eignen sich feuchteunempfindliche Dämmstoffe, für Warmdächer gibt es besondere Dämmstoffe. Die Ausführung der Flachdachdämmung richtet sich also nach dem jeweiligen Aufbau.
Flachdachsanierung vom Kaltdach zum Warmdach
Das belüftete Flachdach besteht aus einer Holzbalkenlage, in der auch die vier bis zehn Zentimeter dicke Dämmung liegt. Die Dampfsperre befindet sich unter den Tragbalken. Darüber ist eine Belüftungsschicht von circa zehn Zentimetern. Den Abschluss bildet eine Brettschale, die die Dachhaut aus Bitumenpappe trägt. Bei der Sanierung wird das Kaltdach neu aufgebaut und zum Warmdach umfunktioniert. Nach der Erneuerung der Dampfbremse wird der Balkenzwischenraum mit einer Einblasdämmung komplett mit Dämmstoff verfüllt. Für einen besonders guten sommerlichen Wärmeschutz kann eine weitere Dämmschicht verlegt werden.
Flachdachsanierung vom Warmdach zum Umkehrdach
Das unbelüftete Flachdach setzt sich aus einer Stahlbetondecke, der darüber liegenden Dampfsperre mit Dämmung und der Dachhaut als mehrlagiges Bitumenpappdach zusammen. Warmdächer mit einer funktionierenden Dampfsperre lassen sich einfach und wirtschaftlich zum Umkehrdach sanieren. Dabei bleiben Dampfsperre, Dämmung und die Dachhaut erhalten. Die Dachhaut wird lediglich instand gesetzt. Darauf werden neue Spezial-Dämmplatten verlegt, mit einem Vlies abgedeckt und mit einer Kiesschüttung abgedeckt. Sollte ein Neuaufbau notwendig sein, werden die alten Dämmplatten auf der neuen Dampfsperre verlegt, darauf kommen die neuen Dämmplatten, eine neue Dachhaut und die Kiesschüttung.
Das Umkehrdach hat den Vorteil, dass die Dämmung die Dachabdichtung schützt und so die Lebensdauer des Flachdachs verlängert. Außerdem ermöglicht die druckfeste Dämmung es Eigentümer:innen, das Dach als Terrasse oder Dachgarten zu nutzen. Bei einer intakten Dachabdichtung ist es eine gute Möglichkeit, den Wärmeschutz mit relativ geringem Aufwand und überschaubaren Kosten zu verbessern.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort