Bei der Dämmung im Einblasverfahren werden vorhandene Hohlräume genutzt. Die gibt es
Auch wenn der jeweilige Hohlraum schon mit einer (zu dünnen) Schicht Dämmstoff gefüllt oder das Dach nur teilweise gedämmt ist, kann der restliche Platz unkompliziert mit einer Einblasdämmung ausgefüllt werden.
Welche Einblasdämmstoffe kommen im Dach zum Einsatz?
Für die Dämmung der Dachschrägen kommen vor allem Zellulose- und Holzfaser-Einblasdämmung zum Einsatz. Auch Glas- und Steinwollflocken werden als einblasbare Dachdämmung genutzt.
Wie wird das Dach mit einer Einblasdämmung gedämmt?
Der Zugang zu den Hohlräumen wird, salopp gesprochen, nach dem Prinzip bestimmt "wo es am wenigsten wehtut".
Für die Zwischensparrendämmung mit einer Einblasdämmung gibt es diese Möglichkeiten:
Dämmung von Abseiten mit einer Einblasdämmung
Zusätzlich können die Abseiten (also der Hohlraum hinter der Kniestock-Wand, wo die Dachschräge weiterläuft) mit einer Einblasdämmung gedämmt werden. Das verbessert nicht nur Wärmeschutz und Wohnkomfort, sondern schützt auch dort verlegte Installationsleitungen vor Frostschäden und beugt damit Wasserschäden vor. Nach Ausfüllen der Abseite mit einer Einblasdämmung hat Kaltluft im Dachgeschoss keine Chance.
Wie lassen sich die Anforderungen des GEG mit einer Einblasdämmung erfüllen?
Die Anforderungen. des GEG sind erfüllt, wenn der zur Verfügung stehende Hohlraum komplett mit einer Einblasdämmung ausgefüllt wird. Geregelt ist das in § 47 (1, 2) und in Anlage 7 zu § 48 GEG (das sog. "Einblasdämmprivileg").
Vorteile der Dachdämmung mit Einblasdämmung
Die Vorteile einer Einblasdämmung im Dach liegen in der unkomplizierten Umsetzung, die gleichzeitig Kosten spart. Der Eingriff in die Wohnräume ist minimal, ein Gerüst nicht erforderlich. Auch nicht oder nur schwer zugängliche Hohlräume lassen sich mit Hilfe der Einblasdämmung komplett ausfüllen, eine alte Dämmung kann unkompliziert ergänzt werden, ohne dass Dämmstoffe entfernt und entsorgt werden müssen. So können alte Fehler ausgebessert und der Wärmeschutz auf einen aktuelleren Stand gebracht werden.
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Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
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