Besonders im Altbau ist bei der Sanierung des Fußbodens nicht viel Platz. Denn wird der Fußbodenaufbau zu hoch, müssen auch Anschlüsse und Türen erneuert werden, ein teures Vergnügen. Dennoch lohnt es sich, beim Fußbodenaufbau genau zu überlegen, was unter das Parkett oder Laminat kommt. Denn eine Trittschalldämmung ist meistens unverzichtbar. Doch was, wenn gleichzeitig eine Wärmedämmung gebraucht wird, aber kein zusätzlicher Platz zur Verfügung steht? Spezielle Laminat- und Parkettunterlagen nehmen Eigentümer:innen die Entscheidung ab - sie sorgen für Trittschalldämmung und Wärmedämmung gleichermaßen, bei niedriger Aufbauhöhe.
Mit richtiger Laminat-Unterlage und Parkett-Unterlage mehrere Probleme lösen: Trittschalldämmung plus Wärmedämmung
Neue Unterlagen für Laminat und Parkett-Boden vereinen mehrere Lösungen. Sie bieten Trittschalldämmung, Wärmedämmung und Laminat-Schutz in Einem. Das ist besonders dann wichtig, wenn zum Beispiel Räume mit fußkalten Böden wie im Erdgeschoss und Keller einen neuen Bodenbelag erhalten sollen. Damit diese Räume im Winter einen guten Wohnkomfort bieten, ist eine ausreichende Dämmung des Bodens notwendig.
Außerdem ist bei Laminat- und Parkett-Böden eine Trittschalldämmung unverzichtbar, damit Trittschall und Gehschall unterbunden werden. Mit der richtigen Unterlage für Laminat und Parkett wird es mit dem neuen Boden richtig gemütlich: Die Heizwärme bleibt im Raum und geht nicht in dem kalten Untergrund verloren. Zusätzlich dient die Unterlage als Trittschalldämmung, die Laufgeräusche schluckt und damit die Lärmbelastung erheblich reduziert. Die Trittschalldämmung ist gerade im Altbau, wo es um den Schallschutz oft nicht gut bestellt ist, besonders wichtig.
Zusätzlicher Pluspunkt: Wer unter seinem Laminat oder Parkett die richtige Unterlage verlegt, schützt auch den Bodenbelag. Denn auch wenn die Unterlage dünn ist, können punktuelle Unebenheiten ausgeglichen werden. Das verhindert Hohllagen, die zu Beschädigungen des Bodens führen können.
Feuchteschutz integriert
Vor allem, wenn Laminat oder Parkett in Kellerräumen oder im Erdgeschoss verlegt werden sollen, muss der Feuchteschutz stimmen. Sonst kann Feuchtigkeit aus dem Untergrund den Bodenbelag schädigen. Bei der Auswahl der Unterlage sollten Eigentümer:innen also unbedingt darauf achten, ob ein Feuchteschutz integriert oder zusätzlich notwendig ist. So bleibt die Freude am neuen Bodenbelag lange ungetrübt.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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