Soll die energetische Qualität der Kellerwände verbessert werden, haben Hausbesitzer zwei Möglichkeiten. Neben der Dämmung von außen (Perimeterdämmung) ist auch eine Innendämmung der Kellerwände möglich.
Keller von außen isolieren: Kosten für die Perimeterdämmung
Die Dämmung der Kellerwände von außen wird auch Perimeterdämmung genannt. Sie schützt das Haus effektiv vor Wärmeverlusten und eindringendem Wasser, ist aber aufwendig anzubringen. So müssen Hausbesitzer die Außenwände zunächst bis zum Fundament freilegen. Sind die Erdarbeiten abgeschlossen, bringen Handwerker eine Abdichtung und die Dämmung auf. Die Kosten der Perimeterdämmung belaufen sich auf rund 30 bis 50 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen die nötigen Ausgaben für die Erdarbeiten, die noch einmal mit rund 25 Euro pro Kubikmeter zu Buche schlagen. Erstellen Haubesitzer den Graben selbst, können sie bei dieser Variante der Kellerisolierung viel Geld sparen.
Keller von innen isolieren: Kosten für die Innendämmung
Etwas einfacher funktioniert die Innendämmung, bei der Handwerker spezielle Dämmplatten von innen auf die Wände aufbringen. Die Maßnahme raubt aber nicht nur wertvollen Platz im Keller, sie ist auch aus bauphysikalischer Sicht nicht unbedenklich. Denn wenn Hausbesitzer die Arbeiten nicht fachgerecht ausführen (lassen), kann anfallende Feuchtigkeit zu Schimmel oder schwerwiegenden Bauschäden führen. Die Kosten für eine Innendämmung der Kellerwände liegen bei 50 bis 90 Euro pro Quadratmeter. Müssen die Kellerwände zunächst trockengelegt werden, sind Aufwand und Kosten höher.
Förderung für Kellerdämmung nutzen
Da die Kellerdämmung zu einem sinkenden Energieverbrauch beiträgt, wird die Kellerisolierung mit günstigen Krediten und einmaligen Zuschüssen gefördert. Eigentümer:innen bekommen mit der Förderung einen Teil der anfallenden Kosten für die Dämmung der Kellerwände erstattet. Zuschussfähig ist aber nicht nur die Dämmung selbst, sondern auch zusätzlich nötige Erd- und Trockenlegungsarbeiten. Wichtig ist, dass die Förderung unbedingt zusammen mit einem Energieberater noch vor Beauftragung der Handwerksfirma beantragt wird. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen es dabei gibt, erklären wir im Beitrag "Förderung für die Perimeterdämmung". Alternativ können die Sanierungskosten auch von der Steuer abgesetzt werden.
*Wir haben die Kosten für eine Dämmung der Kellerwände sorgfältig recherchiert. Es handelt sich jedoch um Durchschnittswerte für eine erste Kalkulation. Je nach Region, Maßen und ausgewählten Materialien können die tatsächlichen Kosten auch davon abweichen. Sicherheit über die Kosten erhalten Sie mit einem Handwerker-Angebot.
Das ist korrekt. Allerdings ist die Aufstockung nicht als Sanierung förderbar, wenn allein im Ausbau eine neue Wohneinheit entsteht. ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können Sie keine individuellen Sanierungsempfehlungen geben. Alternativ zur Begehung können Sie eine ...
Antwort lesen »Das Haushaltsjahreseinkommen ist nach Angaben der KfW das zu versteuernde Einkommen aller Personen, die mit Erst- oder alleinigem Wohnsitz ...
Antwort lesen »Auf die Energieeffizienzklasse wirkt sich neben dem Dämmstandard auch die Art der Heizung aus. Mit einer Ölheizung ist der Wert dabei in ...
Antwort lesen »Ohne weitere Details zum Aufbau der Decke oder zum darüber liegenden Raum/Bereich ist eine fundierte Antwort aus der Ferne leider nicht ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
Antwort lesen »Sind Nachtspeicheröfen installiert, kommt die Austauschpflicht aus dem GEG nicht zum Tragen. Diese gilt nur dann, wenn eine mindestens 30 ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort