Wie dick die Rohrleitungen mit der Dämmung eingepackt werden müssen, hängt vom Innendurchmesser der Rohre ab. Die Angaben in der EnEV 2014 beziehen sich auf einen Dämmstoff mit der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m•K).
Ausnahmen von der Dämmpflicht für Rohrleitungen gibt es nur bei Häusern mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann greift die Dämmpflicht erst bei einem Verkauf des Hauses, der neue Eigentümer muss die Dämmung innerhalb von zwei Jahren nachrüsten.
DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG / Viessmann Werke GmbH & Co
DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG
Jetzt kostenfrei anmelden, und schon erhalten Sie 2 Mal pro Monat News und Tipps rund um die Sanierung. Sie können sich mit einem Klick jederzeit wieder austragen.
© Energie-Fachberater.de /
marketeam creativ GmbH