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13.08.2022

Förderung für die Dämmung des Rollladenkastens

Zuschuss zusammen mit Dämmung oder Fenstertausch

Wer zusammen mit seinen Außenwänden auch die alten Rollladenkästen dämmt, oder im Rahmen des Fenstertauschs eine Dämmung einbaut, erhält auch dafür eine Förderung: Das BAFA stellt einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen, die KfW einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Effizienzhaus-Sanierung zur Verfügung. Alle Infos und Details zur Förderung für die Dämmung des alten Rollladenkastens.

Förderung: Häuschen, Euromünzen, Stifte
Eine Förderung für die Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen erhalten Eigentümer:innen zusammen mit der Fassadendämmung oder mit dem FenstertauschFoto: energie-fachberater.de

Die Dämmung und Ertüchtigung alter Rollladenkästen ist allein zwar nicht förderfähig, im Zusammenhang mit einer Fassadendämmung oder einem Fenstertausch ist es aber eine förderfähige Maßnahme, und zwar sowohl bei den Zuschüssen des BAFA, als auch bei den Förderkrediten mit Tilgungszuschuss der KfW im Rahmen der Komplettsanierung zum Effizienzhaus.

Diese Förderung gibt es nicht ohne Grund: Werden die Außenwände gedämmt oder die Fenster erneuert, die alten Rollladenkästen aber nicht, bleibt ein großes Wärmeschlupfloch erhalten. Eigentümer:innen sollten also am besten beide Maßnahmen kombiniert angehen und die entsprechende Förderung dafür beantragen.

In diesen Programmen kann eine Förderung für die Dämmung der Rollladenkästen beantragt werden:

  • BAFA-Zuschuss: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ein Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn diese Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. --> zum BAFA
  • Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW für eine Sanierung zum Effizienzhaus (Programmnummer 261): In diesem KfW-Programm wird eine Sanierung zum Effizienzhaus gefördert. Eigentümer:innen erhalten maximal 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit sowie maximal 20 Prozent Tilgungszuschuss - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. --> zur KfW

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Wichtig zu wissen:
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragserteilung beim BAFA bzw. bei der KfW gestellt werden. Dafür ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht, er muss in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die notwendigen Bescheinigungen ausstellen. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.

Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wer keine Förderung in Anspruch nehmen möchte oder die Antragstellung vor der Sanierung vergessen hat, kann die Kosten für seine Maßnahmen zur Dämmung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem die Fassade oder die Fenster fertiggestellt wurden. Ein Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.

Übrigens: Wer im Rahmen des sommerlichen Wärmeschutzes neue Rollläden, Markisen oder Jalousien einbauen lässt, erhält auch dafür eine Förderung.


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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