Durchschnittlich 35 Jahre beträgt die Haltbarkeit eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS), der häufigsten Art der Fassadendämmung. Wer sein Haus vor 20 oder 30 Jahren saniert hat, wird Schäden durch die Witterung und andere Belastungen beobachten können. Dann stellen sich schnell viele Fragen:
Erfreulicherweise wird die Antwort in vielen Fällen lauten: Das Wärmedämm-Verbundsystem kann mit einer Sanierung wieder fit für die Zukunft gemacht werden!
Alte Fassadendämmung kann durch Aufdoppelung wieder fit gemacht werden
Das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM hat schon 2016 eine Studie durchgeführt, die technische Möglichkeiten, Potenziale, Erfahrungen und Wirtschaftlichkeit einer Aufdoppelung älterer Wärmedämm-Verbundsysteme aufzeigt. Das Ergebnis: Wer schon ein altes WDVS an den Außenwänden hat, kann diese Wände noch ein weiteres Mal dämmen. Ein in die Jahre gekommenes Wärmedämm-Verbundsystem kann durch eine so genannte Aufdoppelung verbessert werden. Im Wesentlichen werden dabei eine zweite Dämmschicht und ein neuer Putz aufgebracht. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn die Dämmung weniger als 10 Zentimeter dick ist.
Zweite Dämmschicht macht WDVS zukunftsfähig
Damit an den Außenwänden ein zeitgemäßer U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²*K) erreicht wird, können die Häuser problemlos mit einem zweiten Wärmedämm-Verbundsystem nachgerüstet werden. Ist beispielsweise ein Alt-WDVS mit einer Dämmschichtdicke von 6 Zentimetern auf einem üblichen Mauerwerk vorhanden, so wird ein guter U-Wert mit einer zweiten, 10 Zentimeter dicken Dämmschicht mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m*K) erreicht.
Das IFAM hat an vier Modellgebäuden untersucht, dass in Bezug auf die Außenwandfläche durch die Aufdoppelung eine Endenergieeinsparung von 19,4 bis 27,2 kWh/(m²*a) erzielt werden kann. Im Durchschnitt können etwa 22,0 kWh/(m²Wand*a) erreicht werden.
Guter Zeitpunkt für neues Wärmedämm-Verbundsystem ist Fassadensanierung
Wird an der Fassade gearbeitet - sei es wegen einer Putzausbesserung, Neugestaltung oder einem frischen Anstrich - ist das ein guter Zeitpunkt für die WDVS-Aufdoppelung. Bei einer Umfrage nach Erfahrungen mit Aufdoppelungen gaben die Hauseigentümer vor allem Schäden am Alt-System und die Verbesserung des Wärmeschutzes als Gründe für die Entscheidung zur Aufdoppelung an. Hausbesitzer sollten aber darauf achten, dass die neue Dämmung ausdrücklich für die WDVS-Sanierung zugelassen ist.
Wichtig bei WDVS mit EPS-Dämmstoff: Brandschutz beachten und verbessern
Die Sanierung des WDVS sollte auch genutzt werden, um den Brandschutz der Fassade auf einen aktuellen Stand zu bringen. Für Wärmedämm-Verbundsysteme mit dem Dämmstoff EPS (oft auch Styropor genannt) gibt es inzwischen genaue Vorschriften zum Brandschutz - der Einbau bestimmter Brandriegel ist Pflicht. Entsprechend sollte bei der WDVS-Sanierung auch die alte Dämmung an den entsprechenden Stellen aufgeschnitten werden, um die vorgeschriebenen Brandriegel zu platzieren.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
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Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
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Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
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