Mindestens 50 Jahre beträgt die Haltbarkeit eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS), der häufigsten Art der Fassadendämmung. Wer sein Haus vor 20 oder 30 Jahren saniert hat, wird Schäden durch die Witterung und andere Belastungen beobachten können. Dann stellen sich schnell viele Fragen:
Erfreulicherweise wird die Antwort in vielen Fällen lauten: Das Wärmedämm-Verbundsystem kann mit einer Sanierung wieder fit für die Zukunft gemacht werden!
Alte Fassadendämmung kann durch Aufdoppelung wieder fit gemacht werden
Das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM hat schon 2016 eine Studie durchgeführt, die technische Möglichkeiten, Potenziale, Erfahrungen und Wirtschaftlichkeit einer Aufdoppelung älterer Wärmedämm-Verbundsysteme aufzeigt.
--> Das Ergebnis: Wer schon ein altes WDVS an den Außenwänden hat, kann diese Wände noch ein weiteres Mal dämmen. Ein in die Jahre gekommenes Wärmedämm-Verbundsystem kann durch eine so genannte Aufdoppelung verbessert werden. Im Wesentlichen werden dabei eine zweite Dämmschicht und ein neuer Putz aufgebracht. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn die Dämmung weniger als 10 Zentimeter dick ist.
Zweite Dämmschicht macht WDVS zukunftsfähig
Damit an den Außenwänden ein zeitgemäßer U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²*K) erreicht wird, können die Häuser problemlos mit einem zweiten Wärmedämm-Verbundsystem nachgerüstet werden. Ist beispielsweise ein Alt-WDVS mit einer Dämmschichtdicke von 6 Zentimetern auf einem üblichen Mauerwerk vorhanden, so wird ein guter U-Wert mit einer zweiten, 10 Zentimeter dicken Dämmschicht mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m*K) erreicht.
Das IFAM hat an vier Modellgebäuden untersucht, dass in Bezug auf die Außenwandfläche durch die Aufdoppelung eine Endenergieeinsparung von 19,4 bis 27,2 kWh/(m²*a) erzielt werden kann. Im Durchschnitt können etwa 22,0 kWh/(m²Wand*a) erreicht werden.
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Guter Zeitpunkt für neues Wärmedämm-Verbundsystem ist Fassadensanierung
Wird an der Fassade gearbeitet - sei es wegen einer Putzausbesserung, Neugestaltung oder einem frischen Anstrich - ist das ein guter Zeitpunkt für die WDVS-Aufdoppelung. Bei einer Umfrage nach Erfahrungen mit Aufdoppelungen gaben die Hauseigentümer vor allem Schäden am Alt-System und die Verbesserung des Wärmeschutzes als Gründe für die Entscheidung zur Aufdoppelung an. Eigentümer sollten aber darauf achten, dass die neue Dämmung ausdrücklich für die WDVS-Sanierung zugelassen ist.
Wichtig bei WDVS mit EPS-Dämmstoff: Brandschutz beachten und verbessern
Die Sanierung des WDVS sollte auch genutzt werden, um den Brandschutz der Fassade auf einen aktuellen Stand zu bringen. Für Wärmedämm-Verbundsysteme mit dem Dämmstoff EPS (oft auch Styropor genannt) gibt es inzwischen genaue Vorschriften zum Brandschutz - der Einbau bestimmter Brandriegel ist Pflicht. Entsprechend sollte bei der WDVS-Sanierung auch die alte Dämmung an den entsprechenden Stellen aufgeschnitten werden, um die vorgeschriebenen Brandriegel zu platzieren.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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