Durchschnittlich 35 Jahre beträgt die Haltbarkeit eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS), der häufigsten Art der Fassadendämmung. Wer sein Haus vor 20 oder 30 Jahren saniert hat, wird Schäden durch die Witterung und andere Belastungen beobachten können. Dann stellen sich schnell viele Fragen:
Erfreulicherweise wird die Antwort in vielen Fällen lauten: Das Wärmedämm-Verbundsystem kann mit einer Sanierung wieder fit für die Zukunft gemacht werden!
Alte Fassadendämmung kann durch Aufdoppelung wieder fit gemacht werden
Das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM hat schon 2016 eine Studie durchgeführt, die technische Möglichkeiten, Potenziale, Erfahrungen und Wirtschaftlichkeit einer Aufdoppelung älterer Wärmedämm-Verbundsysteme aufzeigt. Das Ergebnis: Wer schon ein altes WDVS an den Außenwänden hat, kann diese Wände noch ein weiteres Mal dämmen. Ein in die Jahre gekommenes Wärmedämm-Verbundsystem kann durch eine so genannte Aufdoppelung verbessert werden. Im Wesentlichen werden dabei eine zweite Dämmschicht und ein neuer Putz aufgebracht. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn die Dämmung weniger als 10 Zentimeter dick ist.
Zweite Dämmschicht macht WDVS zukunftsfähig
Damit an den Außenwänden ein zeitgemäßer U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²*K) erreicht wird, können die Häuser problemlos mit einem zweiten Wärmedämm-Verbundsystem nachgerüstet werden. Ist beispielsweise ein Alt-WDVS mit einer Dämmschichtdicke von 6 Zentimetern auf einem üblichen Mauerwerk vorhanden, so wird ein guter U-Wert mit einer zweiten, 10 Zentimeter dicken Dämmschicht mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m*K) erreicht.
Das IFAM hat an vier Modellgebäuden untersucht, dass in Bezug auf die Außenwandfläche durch die Aufdoppelung eine Endenergieeinsparung von 19,4 bis 27,2 kWh/(m²*a) erzielt werden kann. Im Durchschnitt können etwa 22,0 kWh/(m²Wand*a) erreicht werden.
Guter Zeitpunkt für neues Wärmedämm-Verbundsystem ist Fassadensanierung
Wird an der Fassade gearbeitet - sei es wegen einer Putzausbesserung, Neugestaltung oder einem frischen Anstrich - ist das ein guter Zeitpunkt für die WDVS-Aufdoppelung. Bei einer Umfrage nach Erfahrungen mit Aufdoppelungen gaben die Hauseigentümer vor allem Schäden am Alt-System und die Verbesserung des Wärmeschutzes als Gründe für die Entscheidung zur Aufdoppelung an. Hausbesitzer sollten aber darauf achten, dass die neue Dämmung ausdrücklich für die WDVS-Sanierung zugelassen ist.
Wichtig bei WDVS mit EPS-Dämmstoff: Brandschutz beachten und verbessern
Die Sanierung des WDVS sollte auch genutzt werden, um den Brandschutz der Fassade auf einen aktuellen Stand zu bringen. Für Wärmedämm-Verbundsysteme mit dem Dämmstoff EPS (oft auch Styropor genannt) gibt es inzwischen genaue Vorschriften zum Brandschutz - der Einbau bestimmter Brandriegel ist Pflicht. Entsprechend sollte bei der WDVS-Sanierung auch die alte Dämmung an den entsprechenden Stellen aufgeschnitten werden, um die vorgeschriebenen Brandriegel zu platzieren.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort