Die gesetzlichen Vorgaben der EnEV für die Fassadendämmung gelten also nicht, wenn bei der Sanierung ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ohne Abschlagen des Altputzes angebracht wird. Bleibt der bestehende Außenputz dran, ist künftig auch weniger Dämmung erlaubt. Diese Gesetzeslücke ist erst jetzt aufgefallen. Bislang galt die rund zehn Jahre alte Regel, dass die Fassadendämmung je nach Dämmstoff und Zustand der Außenwand mindestens 12 bis 16 Zentimeter dick sein muss, um die gesetzlichen Mindeststandards der Energieeinsparverordnung zu erfüllen. Bestätigt wurde die Ausnahme von der Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz vom 27. September 2016. Scheinbar wurde bei der letzten Überarbeitung der EnEV, die im Mai 2014 in Kraft trat, die folgenschwere Änderung aufgenommen. Davor gab es die Ausnahme nicht.
Hausbesitzer sollten Dämmdicke gut durchrechnen / Dünne Fassadendämmung oft unwirtschaftlich
Wer mit dem Gedanken spielt, die EnEV-Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen, sollte aber bedenken: Mit einer geringeren Dämmstoffdicke werden nur wenig Investitionskosten gespart. Handwerker und ihr Gerüst, das Verkleben und die Putzschicht müssen sowieso bezahlt werden, es fallen nur geringe Materialkosten weg. So belaufen sich die eingesparten Kosten pro Zentimeter Dämmung auf durchschnittlich zwei Euro je Quadratmeter. Diese Ersparnis wird durch den höheren Energieverbrauch über die Lebensdauer der Fassadendämmung mehr als aufgefressen. Wirtschaftlich sind dünnere Dämmplatten daher in der Regel nicht.
Ein weiterer Grund spricht gegen eine reduzierte Dämmung. Da eine einmal aufgebrachte Fassadendämmung Jahrzehnte in Betrieb ist, sind Hausbesitzer mit geringeren Dämmstärken nur unzureichend vor künftigen Preissteigerungen gewappnet. Wer jetzt seine Außenwände nur mit acht bis zehn Zentimetern dämmt, macht sich abhängiger von einem steigenden Energiepreis und muss eventuell teuer nachdämmen.
Für KfW-Förderung ist sogar dickere Fassadendämmung erforderlich
Wer die KfW-Förderung für seine Fassadendämmung in Anspruch nehmen möchte, kann ohnehin nicht dünner dämmen. Denn für die Förderung sind etwa 16 bis 20 Zentimeter Dämmstoff nötig. Der Zuschuss kann schnell mehrere Tausend Euro ausmachen und deckt die Mehrkosten ab, die bei einer besonders dicken Fassadendämmung entstehen. Hausbesitzer in Baden-Württemberg erfüllen mit einer solchen Dämmung außerdem die Anforderungen, die das Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG des Landes bei einem Heizungstausch stellt.
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Antwort lesen »Ohne Weiteres lassen sich die Träger vermutlich nicht an der Fassade nachrüsten, da vor allem im unteren Bereich ein hoher Druck auf das ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 20 Prozent für die Dämmung, eine Förderung in Höhe von 35 Prozent für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Mit dem Zusetzen von Heizkörpernischen mit einem dämmenden Material trägt man erheblich zur Verringerung der Heizkosten und zur ...
Antwort lesen »Da Sie bereits eine Solarthermie und eine Photovoltaikanlage haben, könnte sich eine Wärmepumpe sehr gut eignen. Die Anlage nutzt ...
Antwort lesen »Bei der BEG-Förderung beantragen Sie die Berater-Kosten gleich mit, wodurch sich die Mindestkosten von 2.000 Euro auf die gesamte Maßnahme ...
Antwort lesen »Geht es um Mittel aus dem Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien", können Sie Kosten für Systeme zur Wärmeverteilung und Wärmeübergabe ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt ...
Antwort lesen »Die angesprochene Förderung gibt es leider nur bei der Sanierung/Dachdämmung im Gebäudebestand. Alternativ dazu stehen Ihnen in vielen ...
Antwort lesen »Ihre Dachdämmung können Sie wie beschrieben ausführen. Sie sollten allerdings eine Dampfbremse verwenden, die einen Sperrwert von 30 m ...
Antwort lesen »Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und steuerliche ...
Antwort lesen »Grundsätzlich fördert der Staat die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »Ja, Zuschüsse bekommen Sie in diesem Fall über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über den Programmteil "Einzelmaßnahmen" ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachbegrünung bekommen Sie im Rahmen der Sanierungsförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; Darlehen ...
Antwort lesen »Fördermittel der KfW beantragen Sie immer zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser ...
Antwort lesen »Energieausweise sind für alle Gebäude auszustellen, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden (§ ...
Antwort lesen »Energieausweise dürfen auch Fachleute ohne "Energieberater-Ausbildung" ausstellen. Nachlesen können Sie das in § 88 des ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall können Sie bzw. Ihre Tochter Fördermittel für die Sanierung beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass es Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Bevor der Kellertreppenschacht zugeschüttet wird, sollte eine vertikale Sperrschicht gegen stauendes und drückendes Wasser eingebaut ...
Antwort lesen »Bei der MAP-Förderung dürfen Sie Materialkosten bei Arbeiten in Eigenleistung nur dann einreichen, wenn Sie selbst Fachunternehmer im ...
Antwort lesen »Wird der Heizkörper nur oben warm, kann das verschiedene Gründe haben. So ist eine gewisse Temperaturdifferenz in hydraulisch abgeglichenen ...
Antwort lesen »Die Höhe der Förderung für die Gasheizung hängt von der Art der Anlage ab. Während Sie für reine Gasheizungen keine finanzielle ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es ...
Antwort lesen »Mit Ausnahme von Fördermitteln für die neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung benötigen Sie auch für die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Die Standardlösung für Fußbodenheizungen auf Betonrohfußboden über Erdreich beginnt mit der Verlegung einer horizontalen ...
Antwort lesen »Aktuell sind uns leider keine Programme zur Förderung von Kachelöfen bekannt. Möglich ist es allerdings, die Handwerkerkosten von der ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall kommen unterschiedlichste Dämmstoffe infrage. Ein Beispiel dafür sind Holzfaser- oder Zellulose-/Papierfasern. Diese sind ...
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Antwort lesen »Mittel aus dem KfW-Programm 152 stehen Eigentümern von Wohngebäuden zur Verfügung und lassen sich daher voraussichtlich nicht vor dem ...
Antwort lesen »Kosten entstehen für die Demontage der Altanlage sowie für die Anschaffung von Pelletkessel, Pelletlager und Pelletfördereinrichtung. In ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort