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13.01.2016
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Neue Regeln für Brandschutz bei Fassadendämmung aus Styropor

Diese Brandriegel sind jetzt in WDVS Pflicht

Immer wieder stand sie in Sachen Brandschutz in der Kritik: die Fassadendämmung aus Styropor (EPS-Dämmstoffe). Damit Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) sicherer werden, gelten seit Anfang 2016 neue Regeln zum Brandschutz. Der Einbau bestimmter Brandriegel ist jetzt vorgeschrieben.

Fassadendämmung mit Wärmedämm-Verbundsystem
Um den Brandschutz bei der Fassadendämmung mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) aus Styropor zu verbessern, müssen an bestimmten Stellen Brandriegel angebracht werdenFoto: Energie-Fachberater.de

Grundsätzlich wurde durch die Bauministerkonferenz (BMK) festgestellt, dass fachgerecht angebrachte Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) gegenüber Raumbränden hinreichend sicher sind. Die Änderungen sollen den Schutz gegenüber Bränden unmittelbar vor der Fassade verbessern. Für EPS-WDVS mit Putzschicht sind folgende Brandriegel vorgeschrieben:

  1. Der erste Brandriegel wird an der Unterkante des WDVS bzw. maximal 90 cm oberhalb der Geländeoberkante, das heißt oberhalb des Spritzwasserbereichs.
  2. Der zweite Brandriegel wird in Höhe der Decke des 1. Geschosses über Geländeoberkante angebracht. Er darf zu dem darunter angeordneten Sockelriegel einen Achsabstand von nicht mehr als drei Metern aufweisen. Kann das nicht eingehalten werden, müssen weitere Riegel auf dem EG angebracht werden.
  3. Der dritte Brandriegel liegt in Höhe der Decke des 3. Geschosses über Geländeoberkante, allerdings zu dem darunter angeordneten EG-Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als acht Metern. Bei größeren Abständen sind auch hier zusätzliche Brandriegel einzubauen.
  4. Weitere Brandriegel sind gegebenenfalls vorzusehen an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen (z. B. Durchgänge, Durchfahrten, Arkaden), soweit diese in dem durch einen Brand von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. Geschosses liegen.
  5. Weiterhin ist ein Brandriegel („Abschlussriegel“) maximal einen Meter unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten (z.B. am oberen Abschluss des WDVS unterhalb eines Daches) in der Dämmebene des WDVS anzuordnen.
  6. Oberhalb der ersten drei Stockwerke werden die bekannten Maßnahmen gegen Raumbrände (Sturzschutz über jeder Öffnung bzw. umlaufende Brandriegel) umgesetzt.


Die unteren drei Brandriegel müssen:

  • aus nichtbrennbaren Mineralwolle-Lamellen bestehen,
  • mindestens 200 mm hoch sein und
  • mit mineralischem Klebemörtel vollflächig auf mineralischen Untergrund verklebt und zusätzlich gedübelt werden. Die Dübel müssen für WDVS zugelassen sein und ein Spreizelement aus Stahl aufweisen. 
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Quelle: Fachverband WDVS
 
 

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