Prospekt von UNGER DIFFUTHERM: UdiProduktschau - ENERGIE-FACHBERATER

WWW.UDIDAEMMSYSTEME.DE 35 Udi AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die einschlägigen DIN-Bestimmungen in Verbindung mit Gesetzestexten für ordentliche Kaufleute ( HGB ), sowie Nichtkaufleute ( BGB ) in jeweils aktuellster Fassung, soweit in den folgenden Bedingungen nicht anders festgelegt ist. § 1 Angebote und Vertragsabschluss Für den Inhalt der Verträge ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen maßgebend; abweichende schriftliche Verein- barungen in der Auftragsbestätigung oder in anderen Schriftstücken haben Vorrang. Diese Geschäftsbedingungen werden auch für alle folgenden Aufträge vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrückli- chen schriftlichen Annahme, die jeweils nur für den betreffenden Einzelfall erfolgt. Alle mündlichen Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Wir erstellen Angebote gegen Anfrage, auf der Basis von zur Verfügung gestellten Skizzen oder Zeichnungen bzw. auf der Basis unserer Erfahrungs- u. Richtwerte. Irrtümer vorbehal- ten. Vor Bestellung sind diese ermittelten Mengen vor Ort am Bau noch einmal genau zu überprüfen. Ansprüche gegenüber UdiDÄMMSYSTEME GmbH auf Grund von Mehr- oder Minderlieferungen können nicht akzeptiert werden. An erstellte Angebote halten wir uns 3 Monate, gerechnet ab Angebotsdatum, gebunden. Sonderregelungen sind im Angebot aufgeführt. § 2 Beschaffenheit Bestellungen nach materialbedingten Eigenschaften von erstellten Mustern können bei ausgelieferten Materialien die in der Natur des Materials liegen, abweichen und be- rechtigen nicht zu Reklamationen, wenn die Funktionalität gewährleistet ist. Eventuell zu beanstandete Mangelhaftigkeit wird beschränkt auf Minderung, Nachlieferung oder Nachbesserung nach unserer Wahl. Weitergehende Ansprüche, z.B. aus Verzug, positiver Vertragsverletzung oder sonstigem Grund, sind abgedungen. Alle offensichtlich und/ oder erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten von Kaufleuten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. § 3 Lieferfristen Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Bei- bringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und den zu leistenden Anzahlungen.Wird das Material vom Auftraggeber gestellt, beginnt die Lieferfrist nicht vor Anlieferung des Materials. Die vereinbarten Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Sie verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen beim Rohstofflieferanten, Streiks, Aus- sperrungen, Beförderungsschwierigkeiten und Fehlfallen des Werkstoffes. Teillieferungen sind gestattet. Lieferfristen verlängern sich ebenfalls, wenn aus vorherigen Warenliefe- rungen unzureichende Aktivitäten zur Bezahlung der Ware geleistet werden. Die daraus resultierenden Verzüge können nicht geltend gemacht werden. Wird unsere Lieferung durch einen unabwendbaren, von uns nicht zu vertretenden Zu- stand verzögert oder unmöglich gemacht, sind wir für die Dauer der Behinderung und Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Entschädigungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, bei einer derartigen Verzögerung oder Un- möglichkeit der Leistung, welche länger als 4 Wochen dauert, vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen, die durch staatliche Be- schränkung der Einfuhr, wie Devisenbewirtschaftungen usw. hervorgerufen werden. § 4 Warenrücknahme Warenrücknahmen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung in fabrikneuem Zustand und sofern es sich um original verpackte Ware gehandelt hat, entgegen genom- men oder abzüglich anfallender Transportkosten zurückgenommen. Sackware und Spezi- alanfertigungen, wie z.B. Putze, Farben, Grundierungen, Fensterbänke oder überlagerte Waren, die älter als 1/4 Jahr sind, können nicht zurückgenommen werden, bzw. werden nicht vergütet. Der Rücktransport erfolgt nach Absprache. Eine Warenwertreduzierung im Bereich 10-75 % je nach Zustand der zurückgenommenen Ware behalten wir uns vor. § 5 Eigentumsvorbehalt Die von uns geliefertenWaren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Besteller darf die Ware nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs veräußern, verarbeiten oder einbauen. Er darf sie nicht pfänden oder zur Sicherheit übereignen und muss Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich anzeigen. Er hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern und ausreichend als unser Eigentum zu kennzeichnen. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Einbau werden wir Eigentümer des neuen Gegenstandes oder der Warengesamtheit bzw. Miteigentümer imVerhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zur Summe der Rechnungswerte aller in Betracht kommenden Waren Dritter. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung einer unentgeltlichen Verwahrung durch den Besteller ersetzt. Der Besteller tritt hiermit alle Forderungen an uns ab, die er aus der Weiterveräußerung unserer Vor- behaltsware, gleich in welcher Art dies geschieht, gegen einen Dritten erlangt. Steht uns Miteigentum an der veräußertenWare zu, ist nur derjenige Teil der Forderung an uns abzu- treten, der dem Verhältnis des Rechnungswertes aller in Betracht kommenden Waren ent- spricht. Der Besteller bleibt jedoch berechtigt, die Einziehung der Forderung treuhänderisch für uns vorzunehmen. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehalts- ware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen bei Wechsel- und Scheckprotesten oder bei Zahlungseinstellung. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Wir sind dann zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen und zur Mitteilung der erfolgten Abtretung berechtigt. Der Besteller hat uns Namen uns Anschrift seines Abnehmers sowie die Höhe der Forderung mitzuteilen und sämtliche Unterlagen, die zu ihrer Geltendmachung erforderlich sind zur Verfügung zu stellen. Wenn unsere Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, kann der Besteller verlangen, dass wir weitergehende Sicherheiten freigeben. § 6 Beförderung und Gefahr Die Beförderung der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Lieferanten. Der Ge- fahrübergang erfolgt beim Verlassen unserer Produktionsstätte bzw. unseres Zwischenla- gers. Bei Lieferung direkt an Baustellen wird vorausgesetzt, dass für LKW - Beförderungs- klasse 2 befahrbare Anfuhrwege vorhanden sind. Das Entladen des LKW / Transporter an Baustellen kann gegen Mehrkosten vereinbart werden. Bei Baustellenanlieferungen muss für entsprechenden Lagerplatz unmittelbar an der Einbaustelle gesorgt werden. Kosten, die durch nicht vom LKW / Transporter befahrbare Anfuhrwege oder zu weit von der Einbau- stelle liegende Lagerplätze entstehen, werden dem Besteller nachträglich belastet. § 7 Preise und Zahlungen Die Preise gelten ab unserem Firmensitz einschließlich Verpackung und ausschließlich Versand, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer entsprechend den jeweils maßgeblichen Bestimmungen des Liefer- und Leistungslandes. Änderungen der Angebotsgrundlage füh- ren zu Preisänderungen. Maßgebend sind stets die Einheitspreise, auch wenn im Angebot ein Gesamtpreis genannt ist. Da die Preise auf den Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes beruhen, bleibt bei ihrer Erhöhung, z.B. infolge von Materialpreis- änderungen, eine Preisänderung vorbehalten. Die Zahlungsfristen laufen ab Faktura Da- tum. Vorauskasse bleibt vorbehalten, als auch Änderungen der Zahlungsbedingungen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Für den Fall, dass erteilte Abbuchungen trotz erteilter Einzugsermächtigung fehlschlagen, werden Kosten belastet. Erteilte Ermächtigungen für die regelmäßige Einziehung von Rechnungsbeträgen sind wirksam bis zum Widerruf nach angemessener Frist. Eine Aufrechnung ist unzulässig, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig fertig gestellt. § 8 Beanstandungen Einwendungen gegen die Richtigkeit und Beschaffenheit des Materials haben bei Lieferung bzw. Abholung und vor Montagebeginn zu erfolgen. Alle Mängelrügen müssen schriftlich vorgebracht werden. Mängel können nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nach- lieferung behoben werden. Ist die Besichtigung eines Mangels unmöglich und/oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, kann sie verweigert werden. In diesem Fall, und wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Besteller Minderung der Vergütung verlangen; im übrigen sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Scha- densersatzansprüche können gegen uns nur geltend gemacht werden, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht ist. Kommt eine Sendung beschädigt an, so ist der Empfänger verpflichtet, dies vor Abnahme der Sendung durch den Spediteur oder Paketdienst im Beisein des Fahrers feststellen und schriftlich vermerken zu lassen. Mängelansprüche/Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. § 9 Urheberrecht, Softwarenutzung Unabhängig von einem etwaigen gesetzlichen Urheberrechtsschutz dürfen unsere Vorla- gen, digital oder in Druckform weder nachgebildet noch Dritten zur Nachbildung zugäng- lich gemacht werden. Auch Nachahmungen mit nur geringfügigen Veränderungen der Form- und Maßverhältnisse sind nicht gestattet. Soweit im Lieferumfang Software enthal- ten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Soft- ware einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System wird untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff UrhG. Deutsches Urheberrechtsgesetz) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode wandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Bei Auftragsausführung nach Zeichnung des Bestellers hat uns dieser von etwaigen bestehenden Ansprüchen we- gen Verletzung eines Urheberrechtes freizustellen. § 10 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Zweifel ist die deutsch- sprachige Fassung sämtlicher Vertragsbestimmungen maßgebend. Die einheitlichen Kauf- gesetze gelten nicht. Erfüllungsort ist 09117 Chemnitz in Deutschland. Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in Chemnitz vereinbart. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermö- gen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Ab- schluss eines Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder derenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeit- punkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. § 11 Datenverarbeitung Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten. § 12 Teilunwirksamkeit Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bewirkt nicht die Unwirksam- keit der übrigen Vereinbarungen. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Die vorstehenden Bedingungen finden auch Anwendung auf Kaufverträge und sonstige Verträge mit Nicht- kaufleuten, jedoch mit folgender Maßgabe: Soweit den obigen Bedingungen zwingende Vorschriften des AGB-Gesetzes entgegenstehen, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand Januar 2024 Die Wort- und Bildmarke ist eine eingetragene Marke und Eigentum der Firma UdiDÄMM- SYSTEME GmbH. Udi ist eine eingetragene Marke in Europa.

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