Prospekt von Ursa: EnEV kompakt - ENERGIE-FACHBERATER
Wärmedämmung – der 1. Schritt bei Sanierung Was muss man wissen? Energieeinsparverordnung Unsere Gebäude benötigen die meiste Energie im Ver gleich zu Verkehr oder Industrie. Aus diesem Grund stellt die Energieeinsparverordnung (EnEV) Anforderungen an die wärmedämmende Qualität der Gebäudehülle sowie an die Energieeffizienz von Heizungen. Diese Anforderungen sind sowohl von Neubauten als auch von Altbauten einzuhalten. Seit 2007 verpflichtet die EnEV zur Ausstellung von Energieausweisen für alle Gebäude. Der Energieausweis zeigt sehr einfach die Energieeffizienz des Gebäudes. Mit bis zu 80 Prozent ist gerade bei unseren Altbauten das Energieeinsparpotenzial äußerst hoch. Deshalb muss der Energieausweis sinnvolle Modernisie rungsempfehlungen enthalten. 1. Wärmedämmung Planen Sie eine Sanierung, so gilt der folgende Grundsatz: Zuerst sollten Sie die Wärmeverluste der Gebäudehülle soweit wie möglich reduzieren. Denn die Heizung muss die Wärme erzeugen, die über die Gebäudehülle verloren geht. Wärmedämmung ist also der erste Schritt bei Sanierung. Wärmedämmung hat jedoch noch weitere Vorteile. Sie sorgt für ein Wohlfühlklima im Winter gegen Kälte und im Sommer gegen Hitze. Zudem bietet Glaswolle zuver- lässigen Schutz vor Lärm und Brand. Dämmstoffe sind außerdem sehr langlebig und benötigen keine jährliche Wartung. Es spricht folglich alles dafür, Energie zu sparen anstatt zu verheizen. Was ist die EnEV? Die EnEV (EnergieEinsparVerordnung) stellt Anforderungen an das energie- sparende Bauen. Die rechtliche Grund- lage der EnEV ist das Energieein- sparungsgesetz (EnEG). Die EnEV ist vom Gebäudeeigentümer sowie von den Baubeteiligten verpflichtend einzuhalten. Wann ist die EnEV anzuwenden? Die EnEV gilt für Wohn- und Nicht- Wohngebäude. Sie stellt energetische Anforderungen bei der Errichtung von Gebäuden (Neubau) sowie bei Änderungen an Bestandsgebäuden (Altbau). Die EnEV regelt die Anforderungen an die Gebäudehülle sowie an die Anlagentechnik. Was gibt der Energieausweis an? Der Energieausweis gibt eine einfache Übersicht über den energetischen Zustand des Gebäudes. Neu sind die Energieeffizienzklassen A+ bis H. Wenn möglich sind kosteneffiziente Modernisierungshinweise anzugeben. Der Energieausweis muss von dafür zugelassenen Personen ausgestellt werden. Wann benötigt man einen Energieausweis? Ein Energieausweis muss verpflichtend ausgestellt und übergeben werden, bei einem Neubau an den Bauherren, bei einer Neu-Vermietung an den Mieter und beim Verkauf an den Käufer. Ab 1. Mai 2014 müssen, wenn bei Verkauf oder Vermietung eine Immobilienanzeige aufgegeben wird, die Gebäudedaten und Kennwerte des Energieausweises mit angegeben werden. >> Tipp << Eine qualifizierte Energieberatung mit Erstellung des Energieausweises zeigt Ihnen die konkreten Einsparpotenziale Ihres Gebäudes auf und kann als Nachweis für die KfW verwendet werden. Übrigens sind die Kosten einer Energieberatung förderfähig.
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