Ratgeber VPB: Frühjahrscheck für Haus und Garten - ENERGIE-FACHBERATER

Seite 1 VPB erband rivater Bauherren e.V. Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Frühjahrscheck für Haus und Garten Frühjahrscheck für Haus und Garten Frühjahrsputz war früher selbstver- ständlich: Die Hausfrau nutzte die ersten warmen Tage nach dem Ende der Heizsaison, um Gardinen zu waschen, schwere Teppiche an frischer Luft auszuklopfen und dicke Win- terbetten zu lüften. Heute helfen Staubsauger, Waschmaschine und chemische Reinigung das ganze Jahr über, die Wohnung sauber und die Einrichtung gut in Schuss zu halten. Der klassische Frühjahrsputz ist in modernen Wohnräumen weitgehend überflüssig geworden. Das Haus selbst allerdings sollte gera- de nach den Wintermonaten beson- ders sorgfältig kontrolliert werden. War es extrem kalt, können Leitungen aufgefroren und Mauern gerissen sein. War es mild und regnerisch, kann Nässe Dach und Fassaden durch- feuchtet haben. Kluge Hausbesitzer nutzen deshalb das Frühjahr, um ihre Immobilie genau zu prüfen und alle eventuellen Winterschäden beheben zu lassen. Besonders belastet werden im Winter die Dächer. Sitzen die Dachziegel nach den schweren Stürmen noch richtig oder sind sie verrutscht und gar zer- brochen? Wie steht es mit den Ein- fassungsblechen rings um den Kamin, an den Gauben und in den Kehlen? Sind sie noch dicht oder haben sie Risse und lassen Feuchtigkeit ins Gebälk? Letztes Herbstlaub hat sich in den Regenrinnen gesammelt; es muss jetzt entfernt werden, damit das Regenwasser wieder ungehindert abfließen kann. Manches Schneefang- gitter sitzt locker und sollte neu be- festigt werden. Jetzt müssen auch die letzten ausgebrannten Neujahrs- raketen vom Dach geräumt werden. Wer ein Flachdach hat, der kann diese Arbeiten – mit Vorsicht, um die Dach- haut nicht zu verletzen – selbst erle- digen. Hat das Haus ein geneigtes Dach, sollte der Immobilienbesitzer besser einen Fachbetrieb mit dem Frühjahrscheck beauftragen. Schnee, Wind und Regen haben auch den Fassaden zugesetzt. Oft wur- den sie tagelang nicht richtig trocken. Immobilienbesitzer sollten die Au- ßenhaut des Hauses deshalb im Früh- ling kritisch kontrollieren: Sind neue Risse entstanden, haben sich einst harmlose Haarrisse im vergangenen Winter vergrößert ? Blättert der Anstrich ab oder klingt der Putz an manchen Stellen hohl ? Jetzt ist die beste Gelegenheit zur Schadens- bilanz. Wer Schäden feststellt, der sollte sich in den kommenden Wochen in aller Ruhe einen versierten Fach- betrieb suchen und die Winterschäden bald ausbessern lassen. Im Augen- blick haben die Firmen noch Zeit, im Spätsommer und Herbst wird es erfahrungsgemäß wieder hektisch, weil dann die meisten ihr Haus für den nächsten Winter rüsten lassen. Wer ein altes Haus besitzt, der kann die Fassadenreparatur natürlich mit einer energetischen Sanierung verbinden. Dabei werden in der Regel die alten Fenster durch moderne ersetzt und das Haus unter Umstän- den ringsum mit einem Wärme- dämmsystem eingepackt. Auch dazu ist der Frühsommer die beste Zeit. Allerdings sollte der Hausbesitzer zur energetischen Sanierung unbedingt einen unabhängigen Bausachverstän- digen hinzuziehen. Die nachträgliche Dämmung eines bestehenden Hau- ses birgt nämlich erhebliche Risiken. Wird die Immobilie falsch saniert, dann holt sich der Eigentümer unter Umständen enorme Feuchteschäden, die dann wiederum für viel Geld beseitigt werden müssen. Besser ist der umgekehrte Weg: Erst das Gut- achten mit genauer Analyse des Bestandes und konkreten Sanierungs- schritten einholen, dann folgen die Ausschreibung und anschließend die aufs Haus abgestimmte Sanierung. Denken Sie dran: Auch neue Häuser altern. Und die Verjährungsfrist für Mängel endet nach fünf Jahren. Wenn es bei Ihrem Haus demnächst so weit ist, lassen Sie die Immobilie vorher noch mal vom Sachverständigen begutachten und rügen Sie Mängel noch recht- zeitig. Der Frühjahrscheck ist eine gute Gelegenheit für den Kontroll- gang mit dem Experten. Übrigens: Wenn Hausbesitzer nicht die regel- mäßige Kontrolle des Daches durch einen Fachmann nachweisen kön- nen, können sie für Sturmschäden haftbar gemacht werden. Falls Ihr Hausdach unter den Winterstürmen gelitten hat, sollten Sie Repara- turen nicht aufschieben. Lesen Sie mehr dazu im VPB-Ratgeber »Sturmschäden schnell beheben«.

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