Ratgeber VPB: Energieausweis - ENERGIE-FACHBERATER

VPB Verband Privater Bauherren e.V. Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Chausseestraße 8, 10115 Berlin www.vpb.de, info@vpb.de Telefon 030/278901-0 Fax 030/278901-11 Seite 2 Energieausweis Verband Privater Bauherren e.V. Berlin, 2012 Bei vielen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert. Aber je kleiner das Gebäude ist, desto stärker werden die Werte vom Nutzer- verhalten beeinflusst. Beim bedarfsorientierten Energieaus- weis wird der Energiebedarf eines Hauses aufgrund seiner Bauweise und normierten Bedingungen berechnet. Er setzt eine umfangreiche bautechni- sche Untersuchung voraus, die dann auch im dazugehörigen Gutachten detaillierte Werte liefert, verbunden mit ersten Hinweisen zur energeti- schen Verbesserung der Bausubstanz. Damit lässt sich in der Praxis wesent- lich mehr anfangen. Zur Umsetzung der energetischen Sanierung sollte jedoch eine gründliche Prüfung der gewählten Maßnahme erfolgen. Zu groß ist die Gefahr, durch isolierte, nicht abgestimmte Eingriffe die gewünschte Energieeinsparung nicht zu erreichen oder bauphysikalische Probleme zu erzeugen. Dieser bedarfs- orientierte Ausweis ist Pflicht für alle bislang unsanierten Ein- bis Vierfami- lienhäuser aus der Zeit vor 1978 (vor der ersten Wärmeschutzverord- nung 1977). Alle Hauseigentümer, deren Immobilie ab 1978 gebaut wurde oder mehr als vier Wohnungen hat, haben grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen. Checkliste: Welchen Energie- ausweis brauchen Sie? wenn Sie neu bauen oder ein schlüsselfertiges Haus kaufen, brauchen Sie den Bedarfsausweis (lassen Sie ihn sich spätestens bei der Bauabnahme aushändigen ! Der Ausweis und die Energieberech- nung sind Teil der Bauunterlagen) wenn Sie ein bestehendes Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten, benötigen Sie bei 1 bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag gestellt vor dem 1.11.1977, den Bedarfsausweis 1 bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag gestellt ab 1.11.1977, den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis über 4 Wohneinheiten, den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis wenn Sie Ihr bestehendes Haus grundlegend umbauen, erweitern oder sanieren, kann das die Pflicht zur Ausstellung wie bei einem Neubau auslösen. Sie brauchen dann den Bedarfsausweis. (Näheres regelt die EnEV.) Besitzer von Baudenkmälern benöti- gen keinen Energieausweis, sollten sich aber bei der zuständigen Behörde über energiesparende Sanierungsmög- lichkeiten informieren. Manches ist auch beim Baudenkmal erlaubt. Der VPB-Berater hilft dann bei der techni- schen Umsetzung. Tipp: Ausstellungsberechtigt sind Architek- ten, Ingenieure, Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker. Details dazu finden Sie auf der Homepage des VPB (www.vpb.de) unter dem Menü- punkt »Energieausweis: 13 Fragen und Antworten« oder hinter diesem QR-Code: Tipp: Fördermittel für Sanierungsmaßnah- men gibt es vor allem von der Kredit- anstalt für Wiederaufbau (KfW). Wenn Sie dort Fördermittel beantragen, gleich ob für den Neubau oder für die Sanierung eines bestehenden Gebäu- des, brauchen Sie zu den KfW-Förder- anträgen bestimmte Nachweise, die nur Sachverständige ausstellen dürfen. Außerdem bezuschusst die KfW die Begleitung durch den unabhängi- gen Bausachverständigen. Mehr dazu unter www.kfw.de. 8 n bestimm e Sachver tändige aus- stell n dürfen. Außerdem bezuschusst i KfW die Begleitung durch den unabhängigen Bausachverständigen. M t . fw.de Kredit- VPB Verband Privater Bauherren e.V. Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Seite 2 Energieausw is B i viel Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert. Aber je kleiner das Gebäude ist, desto stärker werden die Werte vom Nutzer- verhalten beei flu st. Beim bedarfsorientie ten Energi aus- weis wird der Ener iebedarf eines Hauses aufgrund sein r Bauweis und normierten B dingungen berechnet. Er s tz eine umfangreich bautechni- Untersuchung voraus, die dan auch im dazugehörigen Gutachten detaillierte Werte liefert, verbunden mit rsten Hinw isen zu e ergeti- chen Verbesserung der Bausubsta z. Damit lässt sich in der Praxis wesent- lich mehr anfang n. Zur Umsetzung der ener tischen Sa ie ung sollte jedoch eine grü dliche Prüfung der g wählten Maßnahme erfolgen. Zu groß ist di G fahr, durch isolierte, nicht abg stimmte Eingriffe die gewünschte Energiee sparung nicht zu erreichen oder bauphysikalische Pr blem zu erzeugen. Dieser bedarfs- orientierte Ausweis i t Pflicht fü alle bisla g unsanierten Ein- bis Vierfami- lienhäuse us d Zeit vor 1978 (vor der ersten Wärmeschutzverord- nung 1977). Alle Ha eigentümer, deren Immobilie ab 1978 gebaut wurde oder mehr als vier Wohnungen hat, haben grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen. Checkliste: Welchen Energie- au weis brauchen Sie? w nn Sie neu b uen oder ei schlüsself rtiges Haus kaufen, brauchen Si den edarfsausw is (lassen Si ihn sich spät tens bei der Ba abnahme aushändigen ! D r Ausweis und di En rgieberech- nung sind Teil der Bauunterlagen) wenn Sie ein bestehen s Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten, b nötig Sie bei 1 bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag gestellt vor dem 1.11.1977, den Bedarfsausw s 1 bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag g stellt ab 1.11.1977, den Bed rf - oder d n Verbrauchsausweis üb 4 Woh einheiten, den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis w nn Sie Ihr b steh ndes Haus gru dl gend umb en, erweitern oder sanieren, kann das die Pflicht zur Ausstellung wie bei einem Neubau auslösen. Sie brauchen dann den Bedarfsausweis. (Näheres reg lt die EnEV.) Besitzer vo Baudenkmälern benöti- gen keinen Energieausw is, sollten sich ab r bei der zuständigen B hörde über energiesparende Sanierungsmög- lichkeiten informieren. Manches ist auch beim Baudenkmal erlaubt. Der VPB-Berater hilft dann bei der techni- schen Umsetzung. Tipp: Ausst ellungsberec htig sind Architek- te , Inge i ur , Handwerksmeister und staatlich geprüfte Technik r. Details dazu finden Sie auf der Homepage des VPB (www.vpb.de) unter dem Menü- punkt »Energieausweis: 13 Fragen und Antworten« oder hinter diesem QR-Code: T pp: Fördermittel für Sanierungsmaßnah- men gibt es vor allem vo der Kredit- an talt für Wied ra fbau (KfW). Wenn Sie dort Fördermit l beantrag n, gleich ob für den N ubau o r für die Sani ung i es bestehend n Gebäu- es, brauchen Sie z n KfW-Förder- a träge bestimmte Nachweise, die nur Sachverstän dige ausstell n dürfen. Außerdem bezuschusst die KfW die Begleitung durch den unabhängi- gen Bausachverständigen. Mehr dazu unter www.kfw.de. Lass n Sie ihn sich spätestens bei d r Bauabn hme aushändigen! i u E i s eil auunt rlagen, auf dere Aushändigung für ab 2018 g - schlossene Verbraucherbauverträge sogar ein n cht wegverhand lbarer An pruch b ste t.)

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