Ratgeber VPB: Wohnen im Baudenkmal - ENERGIE-FACHBERATER

VPB Verband Privater Bauherren e.V. Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Chausseestraße 8, 10115 Berlin www.vpb.de, info@vpb.de Telefon 030/278901-0 Fax 030/278901-11 Seite 2 Wohnen im Baudenkmal Verband Privater Bauherren e.V. Berlin, 2010 Wünsche der Eigentümer und Vermie- ter nicht immer in Einklang mit den Vorstellungen des Denkmalschutzes bringen. Es leuchtet ein: Wer ein Fachwerkhaus von außen mit Dämm- platten einpackt, der zerstört damit das Zierfachwerk. Auch eine Gründer- zeitvilla mit aufwändigem Stuckdekor und farbigen Gesimsen wird durch eine Wärmedämmschicht ihrer Schön- heit beraubt, und ein von außen gedämmtes Klinkerhaus büßt sein typisches Aussehen und seine Propor- tionen ein. Das weiß der Gesetzgeber und hand- habt deshalb die Pflicht zur energeti- schen Sanierung wie auch zur Vorlage eines Energieausweises beim Bau- denkmal lockerer als bei anderen Gebäuden: Besitzer von Baudenkmä- lern dürfen ihr Denkmal beispielsweise vermieten oder verkaufen, ohne einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Von gesetzlichen Anforderungen an die energetische Sanierung können Ausnahmen erteilt werden. Ratsam ist es auch, sich die Befreiung von der Ausweispflicht von der zuständigen Denkmalschutzbehörde bestätigen zu lassen. Die einzelnen Behörden handhaben dies unterschiedlich, weil sich die Befreiung eigentlich schon aus der EnEV ergibt. Will ein Denkmalbesitzer sein Objekt energetisch sanieren lassen, muss er sich mit der Denkmalbehörde arran- gieren und nach Möglichkeiten suchen, das Haus denkmalverträglich zu sanieren. Dabei hilft ihm der erfahrene Bausachverständige. Energetische Sanierung heißt übrigens nicht automatisch Wärmedämmung ! Alte Gründerzeithäuser beispielsweise haben oft dicke Wände, die Wärme gut halten. Dort geht Energie nicht durch die Fassaden verloren, sondern durch schlecht schließende Fenster und Balkontüren. Deren Rahmen müssen nachgebessert, einfach ver- glaste Fenster eventuell ausgetauscht werden. Dabei müssen immer die bauphysikalischen Besonderheiten des Hauses beachtet werden, sonst sind Feuchte und Schimmelbildung pro- grammiert. Energie sparen können Denkmalbe- sitzer auch durch das Dämmen des oft nur als Speicher genutzten Dachraums oder durch den Einbau einer effizien- teren Heizung. Umstritten ist die Montage von Solaranlagen auf denk- malgeschützten Gebäuden. Eine Mög- lichkeit, Energie zu sparen, ist auch die innen liegende Wärmedämmung. Sie ist technisch machbar, muss allerdings genau berechnet und auf die Bauphy- sik des Hauses abgestimmt werden, sonst entstehen gravierende Bauschä- den. Auch dabei hilft der unabhängige Bausachverständige. Wer ein Baudenkmal saniert, der sollte sich dazu immer sachverstän- dige Hilfe holen. Grundlage der Sanierung ist ein Gutachten, in dem die Besonderheiten des Gebäudes und die Wirkung der geplanten Maßnah- men auf die Substanz genau analy- siert werden. Nur so können alle Auf- lagen erfüllt und Bauschäden vermie- den werden. Unentbehrlich ist auch die sorgfältige Betreuung der Baustel- le. Nicht jede Firma kann ein Bau- denkmal sanieren. Vielen fehlt das Know-how. Bei besonders kniffligen Details kann die Denkmalpflege auf einem ausgewiesenen Spezialisten oder einer Firma mit geschulten Mitarbeitern bestehen. Checkliste: Objekt suchen klären, ob das Objekt unter Denkmalschutz steht dazu Termin mit zuständiger Behörde vereinbaren Sachverständigen hinzuziehen Planungen und Ideen bei der Behörde vortragen jeden einzelnen Schritt mit den Behörden abstimmen NIEMALS mit Arbeiten beginnen, BEVOR die schriftliche Genehmi- gung vorliegt Tipp: Denkmalschutz ist Ländersache. Jedes Land hat sein eigenes Denk- malschutzgesetz und seine eigenen Denkmalbehörden. Die so genannte obere Denkmalschutzbehörde ist die Fachbehörde eines Bundeslandes und in der Regel dem Kultus- oder Wissenschaftsministerium unterstellt. Zuständig für alle Umbauten und Sanierungen an Baudenkmälern sind die so genannten unteren Denk- malschutzbehörden. Sie sind bei den Kreisen oder Kommunen angesie- delt, meist beim Bau-, manchmal auch beim Kulturamt. Dort bekom- men Denkmalbesitzer Auskunft, ob ein Gebäude schützenswert ist und welche Auflagen sie bei Sanie- rung und Umbau erfüllen müssen. 8 genan ten unteren Denkmal- schutzbehörden. Sie sind bei d n genan te

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