Ratgeber VPB: Bringen Sie Ihr Haus sicher über den Winter - ENERGIE-FACHBERATER

VPB Verband Privater Bauherren e.V. Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Chausseestraße 8, 10115 Berlin www.vpb.de, info@vpb.de Telefon 030/278901-0 Fax 030/278901-11 Seite 2 Bringen Sie Ihr Haus sicher über den Winter ! Verband Privater Bauherren e.V. Berlin, 2014 ecken und Terrassen- sowie Balkontü- ren beseitigen. Beginnt es nämlich zu tauen, dann läuft das Tauwasser oft durch die Türen ins Haus oder durch- feuchtet das Mauerwerk. Schwieriger ist es, Schneeverwehungen auf dem Dach zu beseitigen. Aber auch das ist wichtig, denn durch Tauwasser können Schäden entstehen. Beispielsweise, wenn auf der Südseite der Schnee direkt auf der Dachfläche, aber noch unter der geschlossenen Schnee- schicht zu tauen beginnt. Das Wasser kann dann nicht ablaufen und sucht sich seinen Weg über die Ziegel ins Haus. Oft passiert das auch an Kamin- einfassungen oder Dachflächenfens- tern. Liegt der Schnee höher als die Dichtung reicht, dringt oft Tauwasser ins Haus. Solche Feuchteschäden sollten Hausbesitzer umgehend be- seitigen lassen, denn die durchfeuch- tete Wärmedämmung schimmelt schnell und dämmt auch nicht mehr. Auch wenn es einmal kräftiger schneit, müssen sich Hausbesitzer in der Regel um ihre Dächer kaum Sorgen machen. Ein neueres, vorschriftsmäßig ge- plantes und gebautes Haus ist für die in Deutschland herrschenden Schnee- lasten normalerweise ausgelegt. Anders verhält es sich unter Umstän- den mit älteren Häusern, vor allem aber mit Carports, Gartenlauben und Garagen. Auch selbstgebaute Über- dachungen sind mitunter zu schwach dimensioniert. Fachleute raten deshalb: Den Schnee regelmäßig vom gefährdeten Dach holen – und im Zweifel lieber den Sachverständigen fragen, ob das Dach die Schneelast trägt. Rechtzeitig informieren: Streu- und Räumpflichten sind sehr unterschiedlich geregelt. Manche Kommunen übernehmen den Service, andere nicht. Wenn Stadt oder Ge- meinde die Gehwege nicht räumen, dann muss dies der Eigentümer erledigen. Angesichts klammer Kassen gehen immer mehr Städte dazu über, das Schneeräumen auf ihre Bürger zu übertragen. Grundstücksbesitzer sollten sich deshalb regelmäßig in- formieren, wie es ihre Kommune hält. Letzen Endes ist aber immer der Grundstücksbesitzer verantwortlich. Selbst wenn er seine Verkehrssiche- rungspflichten auf Mieter oder Dienst- leister überträgt, ist er nicht aus dem Obligo. Dann muss er sich regelmäßig vergewissern, ob die Beauftragten auch tatsächlich ordentlich streuen und räumen. Checkliste: Bringen Sie Ihr Haus sicher über den Winter ! Richtig heizen: immer heizen alle Räume auf mindestens 20 Grad halten nachts Heizung nicht abschalten, durchlaufen lassen auch nicht benutzte Räume in der Wohnung leicht heizen Keller und Nebengebäude frostfrei halten Wasserleitungen im Keller schützen Kellerfenster bei Dauerfrost schließen auch während des Urlaubs: heizen und Nachbarn um Kontrollgänge bitten eventuell zugefrorene Leitungen nicht mit offenem Feuer selbst auftauen Regelmäßig lüften: 5 bis 10 Minuten mehrmals täglich Stoßlüften und quer lüften nicht mit gekipptem Fenster dauerlüften bei Kaminen und Öfen auf Sauer- stoffzufuhr achten Täglich kontrollieren: Kontrollgänge ums Haus machen Schneeverwehungen an Haus- ecken, Terrassen- und Balkontüren entfernen Schneeüberhänge am Dach entfernen Vordächer vom Schnee befreien Dächer von Nebengebäuden vom Schnee entlasten Eiszapfen entfernen Dachentwässerung freihalten Fallrohre nach Möglichkeit eisfrei halten Dachrinnen (an Gauben) eisfrei halten Schnee von Carports, Lauben und Überdachungen entfernen Rund ums Haus: Gartenwasserleitungen absperren und entleeren Umwälzpumpen im Teich eisfrei halten Verkehrsicherungspflicht nicht vergessen Wege räumen und fegen Außentreppen vom Schnee befreien Zufahrtswege für Notfälle und Müllabfuhr freihalten Wege streuen, ideal sind Sand und Asche 8

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