Gibt es für die Rückerstattung der KWG- und Offshore-Umlage nach §22 EnFG besondere Anforderungen an die Messung des Wärmepumpenstroms?
Varianten:
- Anzeige des Verbrauchs durch die Wärmepumpe?
- Anzeige eines allg. Stromzählers, der nur den Wärmepumpenstrom erfasst (Stromzähler nicht vom Netzbetreiber)?
Um die Umlage zurückfordern zu können, muss die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler mit dem Stromnetz verbunden sein. Integrierte, nicht geeichte Wärmepumpen-Stromzähler erfüllen diese Voraussetzung nicht. Weitere Informationen bekommen Sie von Ihrem Netzbetreiber oder Stromanbieter.