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Expertenrat

Das Finanzamt schließt den Steuerbonus für die Sanierung aus, weil ich einen Kredit der NRW-Bank zur Modernisierung genutzt habe. Ist das rechtens?

Frage von Sandra S. am 14.02.2025 

Kann ich den Einbau neuer Fenster und Türen über die Steuer als energetische Maßnahme absetzen, wenn ich ein Darlehen zur Modernisierung über die NRW-Bank aufgenommen habe? Den Zuschuss von 15 % über die KfW hätte ich sofort in Anspruch nehmen können. Aufgrund zeitlicher Engpässe mit dem Sanierungsfahrplan hatte mein Energieberater mir zu dem Steuervorteil geraten. Das Finanzamt schließt aber den Steuervorteil jetzt aus.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.". Handelt es sich bei der gewählten Finanzierung um ein zinsvergünstigtes Darlehen, steht der Steuerbonus für die Sanierung damit leider nicht mehr zur Verfügung.

Handelt es sich unter Umständen um einen Beratungsfehler, empfehlen wir, das Thema mit einem Experten für Bau- und Vertragsrecht zu besprechen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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