Kann ich den Einbau neuer Fenster und Türen über die Steuer als energetische Maßnahme absetzen, wenn ich ein Darlehen zur Modernisierung über die NRW-Bank aufgenommen habe? Den Zuschuss von 15 % über die KfW hätte ich sofort in Anspruch nehmen können. Aufgrund zeitlicher Engpässe mit dem Sanierungsfahrplan hatte mein Energieberater mir zu dem Steuervorteil geraten. Das Finanzamt schließt aber den Steuervorteil jetzt aus.
In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.". Handelt es sich bei der gewählten Finanzierung um ein zinsvergünstigtes Darlehen, steht der Steuerbonus für die Sanierung damit leider nicht mehr zur Verfügung.
Handelt es sich unter Umständen um einen Beratungsfehler, empfehlen wir, das Thema mit einem Experten für Bau- und Vertragsrecht zu besprechen.