Expertenrat

Ab wann gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht bei einem Heizungstausch?

Frage von Claudia F. am 08.03.2023 

Ab welchem Datum steigt der vorgeschriebene Anteil der Nutzung erneuerbarer Energien bei der Heizungssanierung im Bundesland Hamburg? Aktuell vorgeschrieben ist ein Anteil von 15 %. Dieser soll auf 65 % gesteigert werden. Widersprüchliche Aussagen im Internet: entweder schon 1.1.24 oder 1.1.27?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aktuell gibt es hierzu noch keine verbindlichen Informationen. Die Regierung arbeitet derzeit an einer Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), mit der bei dem Einbau einer neuen Heizung deutschlandweit 65 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken sind. Geplant ist, dass das entsprechende Gesetz bzw. die Gesetzesänderung ab 01. Januar 2024 in Kraft tritt. Im Beitrag "Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024? Ein Faktencheck" informieren wir über den aktuellen Kenntnisstand.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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