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Expertenrat

Kann ich einzelne Maßnahmen weglassen, obwohl ich die Förderung vom BAFA bestätigt bekommen habe?

Frage von Davide S. am 21.10.2021 

Wenn ich einen BAFA-Antrag stelle und eine der darin enthaltenen und bewilligten Maßnahmen (z.B. Heizungsoptimierung) dann doch nicht durchführen will, weil sie sich durch eine später getroffene Entscheidung erledigt hat, ist das dann ein Problem? Beeinträchtigt das die anderen im Antrag enthaltenen Maßnahmen (z.B. Fenster)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass das problemlos möglich ist. Mit den Kosten, die Sie nach Abschluss der Maßnahme angeben, sinkt in diesem Fall die Fördersumme. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie in diesem Fall leider nur von den Experten des BAFA, die Sie über das Kontaktformular oder die Rufnummer 06196 908-1625 erreichen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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