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Expertenrat

Muss ich Bereithaltungskosten für einen nicht genutzten Gasanschluss zahlen?

Frage von Herbert J. am 15.09.2022 

Beim Neubau vor 19 Jahren wurde mit Wasser und Strom auch ein Gashausanschluss gelegt. Der Gasanschluss wurde nie genutzt. Es gibt auch keine Gasuhr oder einen Zähler. Ich zahle seither monatlich Bereithaltungskosten. Das ist doch nicht in Ordnung, oder?

Ich habe einige Monate nicht gezahlt, meine Einzugsermächtigung wurde ignoriert. Es folgt auch keine Zwangseintreibung. Ich vermute, weil es keine rechtliche Handhabung für diese Gebühr gibt. EWE hofft auf meine "freiwillige Zahlung", weil im Rechtsstreit die EWE unterliegen würde.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne Kenntnis über Verträge und Abmachungen beim Legen des Gasanschlusses können wir Ihnen hier leider keine rechtssichere Auskunft geben. Diese erhalten Sie nur von einem Experten für Bau- und Energierecht nach einer individuellen Prüfung. Möglich ist aber, dass es einige Zeit dauert, bis die Rückstände auffallen - eventuell im Rahmen der Jahresabrechnung. Wäre das der Fall, müssten Sie erst einmal mit einer entsprechenden Forderung rechnen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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