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Expertenrat

Bei unserer Dachsanierung gibt es bauliche Mängel. Was forder die EnEV und wo finde ich einen Experten?

Frage von Jo L. am 09.08.2017 

Ich habe vor Kurzem eine ETW im DG mit Studio gekauft, in der erst kürzlich die Dachschrägen gemacht wurden, um einen bestimmten Schallschutz zu erreichen. Das hat die Stadt bezahlt, da die Hauptstraße, an der das Haus liegt, verbreitert wurde.

Wir haben festgestellt, dass der Dachdecker, welcher die Arbeiten (Dämmung) ausgeführt hat, keine Dampfsperre verlegt hat. Er ist also vom vertraglich vereinbarten Endzustand abgewichen. Die Stadt klärt das jetzt mit ihm, es soll nachträglich noch was geliefert werden. In diesem Zusammenhang ist auch aufgefallen, dass es keine Dampfsperre auf dem restlichen Dach gibt. Die vorherige Eigentümerin hat kürzlich aufwendige Renovierungsarbeiten gemacht und für mich schaut es so aus, als ob sie die Dämmverordnung nach EnEV 2014 versäumt hat.

1. Hätte sie (oder die Eigentümergemeinschaft) die Renovierungsarbeiten an der Decke nach EnEV 2014 ausführen müssen? Das Haus ist von 1979, und wurde damals mit der Dachdämmung nach DIN gebaut. sie behauptet nun, dass sie die Decken gar nicht mit Rigips neu gemacht hat, sondern nur die Schrägen die die Stadt bezahlt hat.

2. Wäre sie (oder die Eigentümergemeinschaft) dazu verpflichtet, dies nach EnEV 2014 sowieso nachträglich zu tun bis Ende 2015?

Um für mich nun auch eine klare Aussage und Bewertung zu haben, möchte ich einen Gutachter kommen lassen. Ich wohne in OWL - können sie da jemanden empfehlen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Arbeiten am Dach sind immer dann nach EnEV auszuführen, wenn bei einer Sanierung die Dachdeckung erneuert oder eine Abdichtung aufgebracht wird. Ausnahmen bestehen dabei nur, wenn:


  • die entsprechende Fläche weniger als 10 Prozent des Bauteils betreffen
  • das Bauteil bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984 einhält. 

Eine Pflicht zur Dämmung besteht jedoch nicht, wenn das Dach nicht geändert wird. Diese Vorschrift gibt es nur für oberste Geschossdecken, die von oben frei zugänglich sind.


Da der Sachverhalt aus der Ferne schwer einzuschätzen ist, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Experten vor Ort. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der deutschen Energieagentur.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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