Ich habe vor Kurzem eine ETW im DG mit Studio gekauft, in der erst kürzlich die Dachschrägen gemacht wurden, um einen bestimmten Schallschutz zu erreichen. Das hat die Stadt bezahlt, da die Hauptstraße, an der das Haus liegt, verbreitert wurde.
Wir haben festgestellt, dass der Dachdecker, welcher die Arbeiten (Dämmung) ausgeführt hat, keine Dampfsperre verlegt hat. Er ist also vom vertraglich vereinbarten Endzustand abgewichen. Die Stadt klärt das jetzt mit ihm, es soll nachträglich noch was geliefert werden. In diesem Zusammenhang ist auch aufgefallen, dass es keine Dampfsperre auf dem restlichen Dach gibt. Die vorherige Eigentümerin hat kürzlich aufwendige Renovierungsarbeiten gemacht und für mich schaut es so aus, als ob sie die Dämmverordnung nach EnEV 2014 versäumt hat.
1. Hätte sie (oder die Eigentümergemeinschaft) die Renovierungsarbeiten an der Decke nach EnEV 2014 ausführen müssen? Das Haus ist von 1979, und wurde damals mit der Dachdämmung nach DIN gebaut. sie behauptet nun, dass sie die Decken gar nicht mit Rigips neu gemacht hat, sondern nur die Schrägen die die Stadt bezahlt hat.
2. Wäre sie (oder die Eigentümergemeinschaft) dazu verpflichtet, dies nach EnEV 2014 sowieso nachträglich zu tun bis Ende 2015?
Um für mich nun auch eine klare Aussage und Bewertung zu haben, möchte ich einen Gutachter kommen lassen. Ich wohne in OWL - können sie da jemanden empfehlen?
Die Arbeiten am Dach sind immer dann nach EnEV auszuführen, wenn bei einer Sanierung die Dachdeckung erneuert oder eine Abdichtung aufgebracht wird. Ausnahmen bestehen dabei nur, wenn:
Eine Pflicht zur Dämmung besteht jedoch nicht, wenn das Dach nicht geändert wird. Diese Vorschrift gibt es nur für oberste Geschossdecken, die von oben frei zugänglich sind.
Da der Sachverhalt aus der Ferne schwer einzuschätzen ist, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Experten vor Ort. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der deutschen Energieagentur.