Wir möchten bei unserem Mehrfamilienhaus die Fassade neu verputzen. Baujahr des Wohnhauses ist Ende 1950er Jahren. Es sind ca. 250 m² Putzfläche. Die Fassade wurde in den 1980er Jahren neu verputzt. Wir werden den vorhandenen Altputz nicht abschlagen, sondern eine neue Putzschicht von ca 8-10 mm auf dem vorhanden Putz neu auftragen, incl. Farbanstrich. Wie wird dieses Vorgehen durch die ENEV beurteilt. Müssen wir eine zusätzliche Fassadendämmung anbringen oder fällt die Maßnahme unter die sogenannten Putzreparaturen?
Die EnEV fordert Dämmmaßnahmen bei der Fassadensanierung nur, wenn Sie den alten Putz erneuern - also abschlagen und einen neuen aufbringen - oder eine plattenartige Beschichtung installieren. Die Dämmpflicht nach § 9 greift jedoch nicht, wenn Sie den alten Putz wie geplant mit einer neuen Schicht versehen.