Ich hatte auf Ihrer Website gelesen, dass eine Kellerdeckendämmung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, im Gegensatz zur Dachdeckenbodendämmung. Jetzt hatten wir eine Eigentümerversammlung, und ich hatte eine Kellerdeckendämmung als Modernisierung vorgeschlagen. Der Hausverwalter sagte, dass die Kellerdeckendämmung auch gesetzlich vorgeschrieben sei und wir ein Angebot einholen werden. Jetzt würde ich gerne wissen, was stimmt. Gesetzlich vorgeschrieben oder nicht?
Die Nachrüstpflichten sind im Gebäudeenergiegesetz geregelt und betreffen die Dachbodendämmung, alte Heizungsanlagen und die Rohrdämmung im Keller. Eine Pflicht zur Dämmung der Kellerdecke besteht prinzipiell nicht. Die Maßnahme ist jedoch günstig, wirtschaftlich und in vielen Fällen zu empfehlen.
Führen Sie Arbeiten an der Kellerdecke durch, verpflichtet das GEG jedoch zum Dämmen. Das gilt immer dann, wenn Sie den Fußbodenaufbau auf der beheizten Seite neu aufbauen oder im Keller eine neue Deckenbekleidung anbringen.
Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik "Kellerdeckendämmung".