Ich habe einen Zuschuss für ein Effizienzhaus 55 EE (Neubau) am 3.12.2021 beantragt und zugesagt bekommen. Die Förderung wurde anschließend ja vorzeitig gestoppt. Gilt die jetzige Regelung in Bezug auf die Eigenleistung auch schon für diesen Antrag? Oder ist danach die Förderung von Materialkosten für Eigenleistung noch möglich?
In der Regel gelten hier immer die Bestimmungen, die zum Antragszeitpunkt gegolten haben. Die Förderung von Eigenleistungen ist voraussichtlich erst für Anträge relevant, die ab Januar 2023 bei den Fördergebern eingehen. Einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben wir im Beitrag "BEG 2023: Diese Änderungen sind bei der Förderung im Gespräch".