Ich würde gerne wissen, ob meine Vermieterin verpflichtet ist, zumindest die Dämmung des Daches nachzurüsten. Wir wohnen im Köln in einem Haus aus den 1950 Jahren mit 6 WE. Unsere Wohnung befindet sich unter dem Dachboden und hat eine Raumtemperatur von gerade einmal 17,5 Grad bei einer aktuellen Außentemperatur von 12-13 Grad. Das Dach ist nicht gedämmt, es liegen lediglich Holzdielen auf dem Boden und die Dachziegel liegen auf den Balken. Dadurch schießen unsere Heizkosten immer weiter in die Höhe. Wir hatten einen Verbrauch im letzten Jahr von ca. 22.000 kWh (bei 2 Pers. Und 63 qm2 auf 3 Zimmern), das entspricht einem Einfamilienhaus. Die Wohnung wird mit einer Gastherme beheizt, welche sich in der Küche befindet. Jedoch wird es trotz einer Thermostateinstellung auf 24-Grad nicht Wärmer als 22 Grad. Im Sommer erreicht unsere Wohnung bis zu 39 Grad.
Eine Pflicht zur Dachdämmung besteht grundsätzlich nicht. Die EnEV fordert hier erst dann Maßnahmen, wenn das vorhandene Dach ohnehin saniert oder ersetzt wird. Verpflichtend ist dafür aber die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern diese frei zugänglich und zu einem unbeheizten Dachraum führt. Die Energieeinsparverordnung fordert dabei in § 10 Absatz 3 einen U-Wert von 0,24 W/m²K. Das gilt nicht, wenn die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 nach dem 31. Dezember 2015 eingehalten sind. Diese fordern eine vorhandene Dämmung von etwa 4 bis 5 cm mit WLG 040.