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Expertenrat

Was ist zu beachten, wenn wir die Fassadenverkleidung tauschen?

Frage von Helmut U. am 10.12.2017 

In einem im Jahr 1968 erbauten Haus mit 8 Einzimmerwohnungen von je ca.
38 m2 soll nun die asbesthaltige Fassadenverkleidung im Bereich des Dachgeschosses ausgetauscht werden. Die obere Geschossdecke wurde vor einiger Zeit gedämmt. Welche Vorschriften bezüglich des Energieeinspargesetztes müssen berücksichtigt bzw. eingehalten werden? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie die Fassadenverkleidung tauschen, ist auch eine Dämmung der betroffenen Flächen erforderlich. Die Energieeinsparverordnung schreibt dabei einen U-Wert von 0,24 W/m²K vor. Das gilt immer dann, wenn:


  • die Fassadenfläche an beheizte Bereiche des Gebäudes grenzt
  • die Sanierung mehr als 10 Prozent der gesamten Fassadenfläche ausmacht. 

Ist das Dachgeschoss unbeheizt, müssen Sie hingegen keine Dämmmaßnahmen treffen. Durch das mit Asbest belastete Material ist die Unterstützung durch eine Fachfirma zu empfehlen. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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