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Expertenrat

Benötige ich einen Energieausweis bei dem Verkauf von Häusern, die lange leer stehen?

Frage von Andreas  S. am 09.05.2018 

Ich möchte ein Grundstück mit zwei alten Einfamilienhäusern (1935) veräußern. 15 Jahre Leerstand und defekte Heizungsanlagen. Brauche ich dazu einen Energieausweise? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Laut § 16 Abschnitt 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist ein Energieausweis immer auszustellen, wenn ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Ausgenommen sind lediglich Häuser mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m² und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Ein Energieausweis ist auch dann nicht erforderlich, wenn das Gebäude ohne Heizungsanlage unbeheizt ist oder im Hinblick auf einen bevorstehenden Abriss verkauft wird. Da die Länder mit den Regelungen der Energieeinsparverordnung teilweise unterschiedlich umgehen, empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt mit der zuständigen Stelle noch einmal individuell abzuklären. 

Einen Energieausweis können Sie über unser Tool "Energieausweis bestellen" einfach online bestellen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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