Wir haben ein altes Haus gekauft (BJ 1960). Dort ist die Giebelwand (ca. 62qm von 173qm) mit asbesthaltigen Eternitplatten versehen. Darunter ist kein Putz, sondern nur die Steinwand. Ist es korrekt, dass wir die EnEV Dämmanforderungen nur an dem sanierten Teil (Giebelwand) vornehmen müssen? Falls ja wollten wir eine Vorhangfassade mit Dämmung anbringen. Gibt es hier Einwände? Die restliche Fassade wollten wir nur einen neuen farblichen Anstrich verleihen. Wir wollen außerdem auch Fenster, Dach und Heizung erneuern.
In § 9 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung heißt es, dass die Änderungen an den Außenbauteilen beheizter Gebäude so auszuführen sind, dass diese die EnEV-Anforderungen an den U-Wert einhalten müssen. Zu dämmen sind also nur die zu ändernden Bauteile. Das gilt immer dann, wenn:
Gegen eine Vorhangfassade mit Dämmung spricht nichts. Nach EnEV sollte diese einen U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik "Vorhangfassade". Die Kreditbank für Wiederaufbau fördert die Maßnahme mit hohen Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Förderung für die Fassadendämmung".
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