Wenn man nur die Balkone eines Bestandbaus saniert, kann man dann hierfür auch einen Zuschuss oder eine Förderung in Form eines vergünstigten Darlehens erhalten?
Eine Förderung für die energetische Balkonsanierung gibt es nur, wenn Sie gleichzeitig auch die Fassade dämmen. Eine Alternative bieten Fördermittel aus dem Programm altersgerecht Sanieren der KfW (Programme 159 und 455). Diese gibt es auch dann, wenn Sie Schwellen zum Balkon abbauen. Da die Fördertöpfe für das Jahr 2017 bereits erschöpft sind, können Sie die Mittel frühestens im Januar 2018 wieder beantragen.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Mittel immer vor dem Baubeginn beantragt werden müssen. Bei der Förderung einer energetischen Sanierung ist außerdem ein Energieberater hinzuzuziehen.
Während es Zuschüsse in den Programmen 430 (energetische Sanierung) und 455 (altersgerecht Umbauen) nur für Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen gibt, bekommen Sie zinsgünstige Darlehen immer, wenn Sie eine Immobilie sanieren oder umbauen.