x
Expertenrat

Gibt es eine Förderung für die Gasheizung auch nachträglich?

Frage von Antje K. am 06.11.2017 

Wir haben unsere alte Gasheizung durch eine Brennwertheizung in diesem Jahr ersetzt. Kann ich auch jetzt noch Förderung beantragen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die KfW-Förderung für eine neue Brennwertheizung lässt sich leider nicht nachträglich beantragen. Hier haben Sie nur die Möglichkeit, die Handwerkskosten steuerlich geltend zu machen. Dabei bekommen Sie 20 Prozent der Ausgaben (maximal 1.200 Euro im Jahr) am Ende des Jahres mit der Steuer erstattet. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo