Wir möchten eine alte Ölheizung aus dem Jahr 1994 durch eine neue Gas-Brennwertheizung ersetzen. Wann steht mir der Zuschuss zu und was muss ich für die Beantragung tun?
Die Fördermittel für eine neue Gasheizung gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Neben einem zinsgünstigen Darlehen über das Programm 152 erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von mindestens 10 Prozent der anfallenden Kosten über das Programm 430. Wichtig ist, dass die neue Heizung dauerhaft im Brennwertbetrieb arbeitet. Dafür muss die Rücklauftemperatur der Heizung durch eine Flächenheizung oder groß ausgelegte Heizkörper niedrig sein. Ein Experte prüft das und bestätigt die Einhaltung der technischen Voraussetzung gegenüber der KfW.
Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor dem Baubeginn mit einem Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung".
Weitere Information zur Umrüstung von Öl auf Gas geben wir im Beitrag "Ölheizung umrüsten auf Gasheizung Schritt für Schritt".