Wir möchten unsere Doppelhaushälfte Baujahr 1957 mit einer Fußbodenheizung ausstatten. Das Haus verfügt über Keller, Erd- u. Obergeschoss. Die Decken bestehen aus Beton, die zur Verfügung stehende Aufbauhöhe beträgt 60 mm. Kann eine Fußbodenheizung entsprechend der EnEV Anforderungen installiert werden, ohne die darunterliegende Kellerdecke zu isolieren. Wenn ja, welcher Systemaufbau ist erforderlich. Wenn nein, welche min. Anforderungen sind erforderlich.
Für Böden gegen unbeheizte Räume oder gegen Erdreich sollte die Dämmung unter der Fußbodenheizung einen Wärmeleitwiderstand (R-Wert) von 1,25 m²K/W erreichen. Möglich ist das zum Beispiel mit einer 45 mm starken Dämmung der WLG 035. Setzen Sie Kunstsoffdämmplatten der WLG 025 ein, erreichen Sie den Wert bereits mit einer Schichtdicke von 25 mm. Zusammen mit einer speziellen Dünnschicht-Fußbodenheizung (Aufbauhöhe 15 bis 25 mm, je nach System) bleiben Sie mit der gesamten Konstruktion in der Grenze von 60 mm.
Grenzt der Boden an andere beheizte Räume, genügt ein Wärmeleitwiderstand von 0,75 m²KK/W. Diesen erreichen Sie bereits mit einer Dämmstärke von 30 mm (WLG 035) oder 20 mm (WLG 025).
Ob die Leistung der Heizung ausreicht, um die Räume im Haus auf wohlige Temperaturen zu bringen, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Eine zutreffende Antwort und die nötigen Auslegungsdaten bekommen Sie dabei von einem Heizungsbauer oder einem Energieberater aus Ihrer Region.
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