Wir haben im Haus eine Deckenheizung und wollen nun einen Teil des Hauses vermieten. Gibt es eine Möglichkeit, die Raumheizung zu messen, damit genau abgerechnet werden kann?
Der Wärmeverbrauch lässt sich mit sogenannten Wärmemengenmessern genau erfassen. Damit das für Ihre Mietwohnung funktioniert, müssen die installierten Heizflächen jedoch an einem eigenen Strang- oder Teilstrang angebunden sein. Ob das der Fall ist, können wir aus der Ferne leider nicht beurteilen.
Wichtig ist außerdem, dass Sie sich bei der Heizkostenabrechnung an die aktuell gültige Heizkostenverordnung halten. Diese lässt jedoch einen verbrauchsabhängigen Anteil der Heizkosten von 50 bis 70 Prozent zu. Die übrigen 30 bis 50 Prozent werden in der Regel nach der Größe der Wohnungen aufgeteilt. Das soll sicherstellen, dass alle Parteien auch an den Nebenkosten wie Wartung, Verteilung oder Schornsteinfeger beteiligt sind.
Unterstützung bekommen Sie hier von einem Anwalt für Mietrecht oder einem Interessenverband, wie dem Haus- und Grundbesitzerverein.