Muss ich bei der Kellerdeckendämmung im Altbau (BJ 1979) auch 120 mm einhalten oder können es auch 80 mm sein?
Generell fordert die Energieeinsparverordnung bei der Kellerdeckendämmung einen U-Wert von 0,30 W/m²K. Abhängig vom Aufbau der Decke lässt sich dieser mit einer Dämmstärke von etwa 10 cm (WLG 035) erreichen. Reicht die freie Raumhöhe nicht aus, gelten die Anforderungen nach Anlage 3 Abschnitt 5 der EnEV als erfüllt, wenn Sie die höchstmögliche Dämmdicke (WLG 035) einbauen. Verwenden Sie dabei Dämmmaßnahmen aus nachwachsenden Rohstoffen oder eine Einblasdämmung, ist eine Wärmeleitfähigkeit von 0,045 W/(m·K) ausreichend.