Meine Eltern bewohnen mein Haus, dass mit Nachtspeicherheizung beheizt wird. Es handelt sich um ein Fachwerkhaus Baujahr 1825 und wurde auf mich übertragen. Die Frage ist: Wer ist berechtigt, das KfW Darlehen aufzunehmen und die Fördergelder zu beantragen? Ich als Hausbesitzer oder die Eltern, die das Haus mietfrei und nebenkostenfrei aufgrund eines Altenteilervertrages bewohnen? Ich habe kein nennenswertes Einkommen (Elternzeit v. 3. Kind) und wäre wohl nicht kreditfähig.
Anträge auf KfW-Darlehen zur energetischen Modernisierung können alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden - zum Beispiel auch Privatpersonen wie Ihre Eltern - sein. Welche Kriterien dabei einzuhalten sind, weiß Ihre Hausbank. Über diese muss der Antrag auch gestellt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie für den Antrag außerdem auch die Bestätigung durch einen unabhängigen Energieberater benötigen. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Expertenliste der KfW.
Wie ein KfW-Antrag richtig gestellt wird, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "KfW-Förderung richtig beantragen"