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Expertenrat

Was kostet eine Perimeterdämmung und welche Alternativen gibt es bei Schimmelproblemen im beheizten Untergeschoss?

Frage von Frank G. am 14.07.2017 

Nachdem sich mein Mieter, der sein Schlafzimmer im unteren Bereich einer Maisonett-Wohnung hat, ständig über Schimmelprobleme beklagt hat, hat die Hausverwaltung einen öffentlich bestellten Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt. Dieses liegt inzwischen vor und erkennt als Ursache bauliche Mängel (teilweise fehlende Dämmung) erdberührter Bauteile des Gebäudes.

Sprich: Eine neue Dämmung muss her. Mit welchen Kosten / m2 ist bei einer nachträglichen Perimeterdämmung zu rechnen? Was gibt es für Alternativen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine neue Perimeterdämmung kostet rund 30 bis 50 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen Ausgaben für Erdarbeiten, die sich auf etwa 20 bis 30 Euro pro Kubikmeter belaufen.

Ursache des Schimmelproblems ist wohl eine zu hohe Feuchtigkeit im Raum in Verbindung mit kalten Wandoberflächen. Um das Problem in den Griff zu bekommen, könnte also auch eine Innendämmung infrage kommen. Diese kostet etwa 50 bis 90 Euro pro Quadratmeter. Ein anderer Ansatz wäre es, die Feuchtigkeit im Raum durch ein dezentrales Lüftungsgerät in den Griff zu bekommen. Dieses wird direkt in die Wand eingebaut und lässt sich mit Wärmerückgewinnung besonders energiesparend betreiben. Die Kosten für ein solches Gerät belaufen sich auf rund 500 bis 1.000 Euro.

Welche Maßnahme tatsächlich infrage kommt, lässt sich aus der Ferne leider nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen dazu die Beratung durch einen Energieberater. Diesen finden Sie zum Beispiel über unsere Energieberater-Suche.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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