Kann ein Lüftungskonzept nach Aktenlage bzw. Referenzobjekten pauschal erstellt werden? Müssen individuelle, objektbezogene Besonderheiten berücksichtigt werden? Empfiehlt sich eine Vor-Ort Begehung VOR Erstellung eines Lüftungskonzeptes? Hat ein VOR einem Umbau erstelltes Lüftungskonzept ohne Berücksichtigung der vorgesehenen Umbaumaßnahmen (Fensteraustausch, Innenraumdämmung etc.), also eine Feststellung des Status quo, für ein EFH/DHH eine Relevanz? Ist es dann für das Haus überhaupt noch gültig? Kann es im Falle einer Objektveräußerung als Beweis für die Einhaltung der momentan gültigen Bauvorschriften vorgelegt werden?
Bei der Erstellung eines Lüftungskonzeptes berechnet ein Planer zunächst den natürlichen und den zum Feuchteschutz notwenigen Volumenstrom. Wird der Volumenstrom zum Feuchteschutz nicht auf natürliche Weise erreicht, sind Maßnahmen zu treffen. Berechnung und Planung erfolgen dabei auf Basis vorhandener Planunterlagen und erfordern generell keinen Vor-Ort-Termin. Sind die Unterlagen nicht vorhanden oder nach einer Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme ungültig, müssen die Änderungen Vor-Ort aufgenommen werden.
Da in die Berechnung auch die Qualität des Wärmeschutzes eingeht, kann vor allem nach dem Tausch der Fenster ein neues Konzept nötig werden. Denn diese reduzieren den natürlichen Luftwechsel durch ihre hohe Dichtheit oft spürbar. Wir empfehlen daher den Kontakt zu einem Energieberater vor Ort. Dieser kann beurteilen, ob das bereits erstellte Konzept gültig ist und bei Bedarf ein neues erstellen. Einen Experten aus Ihrer Region finden Sie dabei zum Beispiel über die Energie-Effizienz-Experten-Liste der deutschen Energieagentur.