Wie kann ich für eine bisher ungedämmte oberste Geschossdecke den sogenannten Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-2 feststellen lassen bzw. selber herausfinden? Durch einen Energieberater erhielt ich im Jahr 2004, nach der damals gültigen EnEV 2002, die Bestätigung, dass die Anforderungen bzgl. dieses Dachgeschossbodens mit einem U-Wert von 0,40 W/m²K erfüllt seien. Trifft das auf die heute geltende EnEV 2014 dann auch noch zu bzw. auf die Vorgaben des Mindestwärmeschutzes?
Um den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 zu erreichen, muss der Wärmedurchlasswiderstand der Decke einen Wert von 0,9 m²K/W einhalten. Das entspricht einem U-Wert von 1,11 W/m²K, den vor allem alte Holzbalkendecken oft erreichen. Ein Energieberater kann den Aufbau des Bauteils untersuchen und schnell feststellen, ob Sie nach aktuell gültiger EnEV 2014 dämmen müssen. Ohne Kenntnis über den Aufbau der obersten Geschossdecke und deren U-Wert können wir Ihnen aus der Ferne leider nicht mitteilen, ob die Ausnahme der EnEV greift oder Sie zum Dämmen verpflichtet sind.