Es geht um ein denkmalgeschütztes Gebäude, das von Messies bewohnt war. Die Innenräume waren derart beschädigt, dass unter Duldung es Bauamts das Gebäude entkernt wurde. Hinterher kam das Denkmalamt und alles muss wieder restauriert werden, wie es war? Wie ist die Rechtslage!
Da es sich hier um eine rechtliche Frage handelt, können wir Ihnen leider keine zuverlässige Antwort geben. Wir empfehlen daher den Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht. Der muss den Sachverhalt, einschließlich aller Absprachen, Dokumente und Verträge prüfen, bevor er eine Antwort treffen kann.
Ich habe noch eine Frage zum denkmalgeschützten Gebäude. Wir haben eine denkmalrechtliche Genehmigung zum Einbau neuer Fenster ohne Beschreibung. Die alten aus den 70er Jahren waren einflügelige Fenster und wurden durch einflügelige Kunstoffenster ersetzt. Laut Denkmalamt sollten sie jetzt durch zweiflügelige mit Oberlicht aus Holz ersetzt werden?
Auch bei dieser Frage müssen wir Sie an einen Sachverständigen verweisen. Wir kennen das Gebäude, die Anforderungen an den Denkmalschutz und die Genehmigungen nicht. Eine zuverlässige und für Sie wichtige rechtskräftige Antwort können wir Ihnen daher aus der Ferne leider nicht geben.