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Expertenrat

Wann müssen Kellerdecken und Dachgeschossdecken gedämmt werden?

Frage von Felizitas S. am 28.09.2017 

Gibt es eine Übergangsfrist hinsichtlich der Dämmung der ersten und letzten Geschossdecke? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Dämmung der obersten Geschossdecke, gibt die EnEV eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Hausbesitzer, die nach 01. Februar 2002 ein Ein- oder Zweifamilienhaus als Eigentümer selbst bewohnen, mussten die Maßnahme dabei bereits nach der Einführung der Verordnung umsetzen. Kaufen oder erben Sie ein Haus, bei dem die oberste Geschossdecke noch nicht gedämmt ist, beginnt die Frist mit dem Übergang des Eigentums. Eine Pflicht zur Dämmung der Kellerdecke besteht generell nicht. Hier müssen Sie erst dann handeln, wenn Sie bestimmte Maßnahmen an der Decke durchführen. Dazu zählt zum Beispiel die Erneuerung des Bodenaufbaus oder die Bekleidung der Decke im Keller.

Mehr über das Theme finden Sie in der Rubrik "Dachbodendämmung". Sind Sie auf der Suche nach einem Fachpartner, bekommen Sie über unser Angebots-Tool ein kostenfreies und für Sie unverbindliches Angebot.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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