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Expertenrat

Muss ich die Dämmung abbauen, weil sie zu dicht an der Grundstücksgrenze liegt?

Frage von Frank K. am 10.11.2020 

Mein Haus wurde 1958 in NRW gebaut. Abstandflächen waren in NRW 2,50 Meter. Im Bebauungsplan wurde das so genehmigt. Meine Vorfahren setzten die Hauswand allerdings mit nur 2,32 Meter Abstandsfläche. 1980 kam eine ca. 25 cm dicke Wärmedämmung hinzu. Ich habe das Haus vor zwei Jahren übernommen. Ein seit 35 Jahren neben mir wohnender Nachbar sagt mir seit einem Jahr, ich müsste die Wärmedämmung abbauen und das Haus zurückbauen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Uns sind keine Fälle bekannt, in denen Grenzstreitigkeiten zum Abbau der Wärmedämmung geführt haben. Teilweise erlauben Gerichte sogar, die vom Gesetzgeber geforderte Dämmung geringfügig über die Grenze ragen zu lassen. Bei Ihnen bleiben trotz Dämmung mehr als 2 Meter Abstand, wodurch das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigt wird.

Aus der Ferne können wir Ihnen jedoch leider keine rechtsverbindliche Antwort geben. Diese erhalten Sie von einem Experten für Baurecht oder einem Berater des Verbandes privater Bauherren e.V..

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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