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Expertenrat

Ich habe vor 2 Jahren eine BAFA-Förderung für eine Split-Klimaanlage erhalten. Jetzt habe ich die KfW-Heizungsförderung für eine Wärmepumpe beantragt, die Auszahlung wird aber als Doppelförderung angelehnt. Was kann ich tun?

Frage von Jürgen P. am 07.10.2025 

Ich habe vor 2 Jahren eine BEG-Förderung der BAFA für eine Split-Klimaanlage bekommen. Diese Single-Anlage klimatisiert nur unser Wohnzimmer. 2025 habe ich bei der Kfw ebenfalls BEG-EM-Förderung für eine Wärmepumpe zur Heizung und Warmwasserbereitung des ganzen Hauses beantragt. Die Förderung der Kosten innerhalb des Höchstförderrahmens von 30 000 Euro wurde zugesagt. Nach Einbau wurde jetzt aber die Auszahlung abgelehnt, mit Hinweis auf einen Förderantrag bei der BAFA. Dabei wurde unterstellt, dass ich die gleiche Anlage doppelt fördern lassen möchte. Reicht jetzt ein Hinweis auf die alte, abgeschlossene Fördermaßnahmen bei der BAFA , um auch für die Wärmepumpe von der Kfw Förderung zu erhalten? Werden die beiden Kosten, also Splitanlage und Wärmepumpe zusammengerechnet auf die Höchstförderung bezogen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das passiert aktuell recht häufig, weil BAFA und KfW ihre Antragsdaten auf Doppelförderung abgleichen, allerdings nur mit den allgemeinen Objektdaten - die technischen Daten müssen Sie jetzt im Nachgang belegen. 

1. Für den Nachweis sollten Sie sich mit dem BAFA per Email an beg@bafa.bund.de in Verbindung setzen und ein offizielles Schreiben anfordern, dass es sich bei dem Heizungsmodell um keine Doppelförderung handelt. Dazu am besten das KfW-Schreiben + die damalige Vorgangsnummer des BAFA in der Mail erwähnen / mitschicken. 

2. Das Schreiben, das Sie dann vom BAFA erhalten, muss zusammen mit der damaligen Rechnung für die Heizung aus dem BAFA-Antrag (und nochmals allen neuen Dokumenten inkl. BND) im Kundenportal der KfW hochgeladen werden. So kann ersichtlich werden, dass es sich um verschiedene Heizungsmodelle handelt und demnach keine Doppelförderung vorliegt.

--> Wichtig zu wissen
: Geförderte Heizungsanlagen müssen mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Wenn Sie das "alte" Modell jetzt austauschen, könnte der damalige Zuschuss vom BAFA zurückgefordert werden.

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