Auf unserer Seite bei der BAFA steht Aufhebungsbescheid. Wir haben keine Begründung, weder per Mail noch schriftlich. Was können wir tun, damit wir wissen, warum die BAFA so entschieden hat und warum bekommt man keine Info darüber?
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum BAFA über die Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite. In der Regel erhalten Sie einen Bescheid mit Begründung per Post oder auf elektronischem Weg.
Sie haben die Möglichkeit, die Förderung erneut zu beantragen. Haben Sie mit der Maßnahme bereits begonnen, können Sie nachträglich auch den 20-prozentigen Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen dafür nicht, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten steuerlich geltend machen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.