In unserer WEG sind sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Reihenhäuser (Bungalows 5 hintereinander), welche durch eine „zentrale“ Wärmeversorgung in einem der Mehrfamilienhäuser versorgt werden. Bei den Bungalows ist es so, dass die Wärme im ersten Haus ankommt und dann über einen Wärmetauscher das Wasser für Heizung und Trinkwasser erhitzt. Der Wärmemengenzähler sitzt aber in jedem Haus.
1.Frage: Inwieweit ist der Fernwärmeversorger für die Rohre der Heizung und Warmwasser verantwortlich? Bis zum ersten Haus, wo der Wärmetauscher sitzt oder bis zum Wärmemengenzähler in dem jeweiligen Haus?
2. Frage: Darf der Fernwärmeversorger die Verlustleistung zu 100 % in Rechnung stellen?
Das hängt von den Verträgen ab. In der Regel liefert der Netzbetreiber Wärme bis zum Wärmetauscher, der bereits im Eigentum der Kunden ist. In diesem Fall sind Sie für alle Anlagenteile ab dem Anschlusspunkt verantwortlich. Teilweise vermieten Netzbetreiber die Übergabestationen aber auch, wodurch sie selbst Eigentümer der Anlage bleiben.
Anschlusspunkt ist üblicherweise dennoch der Wärmeübertrager, an dem die gelieferte Wärmemenge abgerechnet wird. Im beschriebenen Fall gehen wir davon aus, dass alle Leitungen von da an zur Kundenanlage gehören. Die Wärme, die auf dem Weg zu den einzelnen Häusern verloren geht, darf demnach aller Voraussicht nach abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass eine fundierte Antwort nur mit Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und der individuellen Verträge möglich ist. Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen daher die Beratung durch einen Fachexperten für Vertragsrecht oder einen Sachverständigen für Wärmenetze.