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Expertenrat

Wie wird eine große Solaranlage bei der Abrechnung der Energiekosten im Mehrfamilienhaus berücksichtigt?

Frage von Jörg S. am 21.07.2024 

Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus in einer Eigentümergemeinschaft mit unterschiedlicher Wohnungsgröße. Unser Haus hatte sich vor 2 Jahren entschieden, eine neue moderne Heizung (Gasheizung mit Solarthermie und 800 L Warmwasserspeicher) einbauen zu lassen. Die Heizungssoftware liefert uns Daten über gelieferte Sonnenenergie in kWh. Wie kann man denn nun gerechterweise diese erwirtschaftete Energiemenge auf die Verbrauchsabrechnung anwenden?

Im Sommer liefert die Anlage auf dem Dach für 0 € warmes Wasser. Wenn ich aber den Warmwasserhahn aufdrehe, beginnt der Warmwasserzähler zu zählen. Auch bei kostenlos erzeugtem Warmwasser. Gibt es ein diesbezügliches Abrechnungsprogramm für Hausgemeinschaften? Wie wird damit anderswo umgegangen? Wir rechnen unser Haus selbst ab und kommen immer wieder in Widersprüche wegen der gerechten Abrechnung der erzeugten kostenlosen Energie.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Auch bei solarer Trinkwassererwärmung ist eine faire und verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten möglich. Grundsätzlich gehen Sie dabei genau so vor, wie in § 9 der Heizkostenverordnung beschrieben. Das heißt: Sie erfassen oder ermitteln zunächst den Wärmeverbrauch der Warmwasserbereitung. Davon ziehen Sie anschließend den solaren Anteil ab, damit nur tatsächlich angefallene Kosten in die Abrechnung eingehen. Möglich ist das am zuverlässigsten mit einer Messung (Wärmemengenzähler) oder einer Berechnung (Durchfluss und Temperaturen) der in die Warmwasserversorgung eingebrachten Wärme. Ist beides durch fehlende Technik nicht möglich, müssen Sie den Deckungsgrad der Solaranlage bestimmen, um den Gesamtwärmeverbrauch zu reduzieren. Üblich ist hierbei ein Wert von 50 Prozent, wobei die Auslegung der Anlage hier entscheidend ist.

Unser Tipp: Lassen Sie entsprechende Wärmemengenzähler nachrüsten, wenn Sie den solaren Eintrag in die Warmwasserbereitung aktuell nicht erfassen können. Um den Deckungsgrad zu bestimmen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Fachplaner oder einem Energieberater aus Ihrer Region. Auf Basis der Anlagendaten können die Experten einen theoretischen Wert ermitteln, der die weitestgehend faire Abrechnung vorerst ermöglicht.

Benötigen Sie Unterstützung, bekommen Sie diese vor Ort außerdem von erfahrenen Heizungsbauern oder von Experten für die Abrechnung von Heizkosten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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