x
Expertenrat

Welche Abstände gelten bei der Photovoltaik in Bayern?

Frage von Rolf R. am 11.11.2022 

Wir haben eine Doppelgarage und ich möchte auf dem Satteldach der Garage eine PV-Anlage installieren. Da mir nur die Hälfte gehört, gibt es Abstandsflächen, die berücksichtigt werden müssen. Bei einer Breite von 3 Meter und Höhe von 3,70 Meter möchte ich die max. belegen zwecks Wirtschaftlichkeit. Die Garagen sind getrennt (Fertiggaragen), das Dach nicht. Land Bayern.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Art. 30 der bayrischen Bauordnung ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,25 Metern zwischen Photovoltaikanlagen, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen und Brandwänden sowie von Wänden, die an Stelle von Brandwänden zulässig sind, gefordert. Kommen dachparallel installierte Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, zum Einsatz, ist ein reduzierter Mindestabstand von 0,50 Metern zulässig.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo