Ich habe Fragen zum Thema Abstand von PV-Anlagen zu Brandschutzmauern bei Doppelhaushälften. Gibt es da eine bundesweite Vorschrift, oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Wo kann ich dazu nähere Informationen bekommen?
Welche Anforderungen in diesem Fall gelten, ist in der entsprechenden Bauordnung Ihres Bundeslandes nachzulesen. Die Muster-Bauordnung sieht in § 32 Absatz 5 einen Abstand von 1,25 Meter vor. In einigen Ländern gelten Ausnahmen, wenn die Außenseiten und Unterkonstruktionen der Photovoltaikanlagen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. In Nordrhein-Westfalen genügt dann beispielsweise ein Abstand von 0,5 Meter zwischen Brandwand und Photovoltaikanlage.